11.02.2021

Die Anträge für die Überbrückungshilfe III können ab sofort gestellt werden

Das Bundeswirtschaftsministerium gibt grünes Licht: Seit gestern nachmittag können die Anträge für die Überbrückungshilfe III gestellt werden.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz wendet sich mit einer Video-Ansprache an die Unternehmer.

Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist endlich gestartet.

„Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100 000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400 000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021“, betont das Bundeswirtschaftsministerium.

Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent

Wer ist antragsberechtigt? Das Ministerium führt aus: „Wir vereinfachen die Kriterien für die Antragsberechtigung. Sofern ein Unternehmen in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 zu verzeichnen hat, beispielsweise weil der Betrieb wegen Corona schließen musste oder wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden kamen, kann es Überbrückungshilfe III beantragen. Unternehmen können die Überbrückungshilfe III für jeden Monat beantragen, in dem ein entsprechender Umsatzeinbruch vorliegt. Der Förderzeitraum umfasst den November 2020 bis Juni 2021.“

Ausführlichere Informationen bietet die hier verlinkte aktuelle Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

Interessant auch das anderthalbminütige Video von Finanzminister Olaf Scholz vom 10. Februar 2021. Er verkündet unter anderem: „Die Abschlagszahlungen für die November- und Dezemberhilfen, die besonders ausgestaltet waren, sind mittlerweile zu weit über 90 Prozent ausgezahlt.“ Aber kein Verweis darauf, wieviel November- und Dezemberhilfen bereits ausgezahlt worden sind, jenseits der Abschlagszahlungen! Hier der Link zu dem Video-Dokument.