31.08.2021

LG Mainz: Online Zocker bekommt Geld zurück

Ein Mann aus Rheinland-Pfalz hat von September 2017 bis Oktober 2019 rund 54 000 Euro im Online-Casino verzockt. Jetzt hat sich das Glück für ihn gewendet. Das Landgericht Mainz verurteilte den Anbieter zur Rückzahlung des Geldes (Az.: 9 O 65/20).

Das Glücksspiel hätte gar nicht angeboten werden dürfen, weil Glücksspiel im Internet im fraglichen Zeitraum in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten war, begründete das Gericht. Durch das Angebot sei gegen den damals geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen worden. Die vertraglichen Regelungen zwischen Spieler und Anbieter seien daher nichtig und die Spieleinsätze des Klägers ohne Rechtsgrund erfolgt. Der Kläger habe deshalb Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste in Höhe von rund 54.500 Euro, so das Gericht.

„Den Anbietern, die ihren Sitz oft im EU-Ausland, zum Beispiel in Malta haben, war dieses Verbot durchaus bewusst. Das hat sie aber nicht davon abgehalten, Online-Glücksspiele trotzdem anzubieten. Die Konsequenz ist, dass die Spieler ihr verlorenen Geld von den Anbietern zurückfordern können“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Am Schadenersatzanspruch des Klägers ändere sich durch die seit dem 1. Juli 2021 geltenden Lockerungen des Glückspielstaatsvertrags nichts, so der Anwalt weiter. Die Änderungen wirkten sich nicht rückwirkend aus.

Auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags dürfe Online-Glücksspiel in Deutschland nur angeboten werden, wenn der Anbieter eine entsprechende Lizenz für das Angebot in Deutschland habe und sich an strenge Vorgaben halte.