28.01.2022

Landtag hat Niedersächsisches Spielhallengesetz verabschiedet

Blick in eine moderne Spielhalle im niedersächsischen Thedinghausen. Für die Unternehmer wurden viele Neuerungen beschlossen.

Das Recht der Spielhallen in Niedersachsen wird ab 1. Februar 2022 in einem eigenen Spielhallengesetz geregelt. Der niedersächsische Landtag hat jetzt das entsprechende Gesetz zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen verabschiedet. Danach müssen Spielhallenbetreiber in zeitlicher Abschichtung zukünftig für den Betrieb der Spielhallen weitere Vorgaben beachten.

Die zum 1. Februar 2022 umzusetzenden Regelungen hat das Forum der Automatenunternehmer heute in einem Rundschreiben zusammengefasst, aus dem wir Auszüge vorstellen

1. Speisen und Getränke in der Spielhalle dürfen nicht mehr unentgeltlich oder zu einem Preis deutlich unter den der umgebenden Gastronomie abgegeben werden (§ 13 Abs. 2 Ziffer 3 NSpielhG). 

2. Die Sperrzeit für Spielhallen beginnt weiterhin um 0 Uhr und endet um 6 Uhr. Sperrzeitverkürzungen, die eine längere Öffnungszeit ermöglichen, dürfen nicht mehr erteilt werden (§ 13 Abs. 5 NSpielhG).

3. Rauchverbot – zum 1. Februar 2022 tritt auch eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes in Kraft, wonach das Rauchen in Spielhallen nicht mehr zulässig ist.

4. Erlaubnissituation für zweite Verbundspielhalle – hierzu wird vom Forum der Automatenunternehmer sehr viel Detailliertes ausgeführt, was den Rahmen an dieser Stelle sprengt. Der AutomatenMarkt wird in seiner Februar-Ausgabe ausführlich informieren. 

5. Zertifizierungpflicht zum 31. März 2023: Jede Spielhalle in Niedersachsen muss zukünftig gemäß § 3 Ziffer 5 NSpielhG zertifiziert sein. Die Vorgaben, was im Rahmen der Zertifizierung abgeprüft wird, sind detailliert geregelt.

"Für Sie ist im Moment entscheidend, dass § 18 Abs. 2 NSpielhG eine Übergangsregelung enthält. Danach können Erlaubnisse bis zum 31. März 2023 auch erteilt werden, ohne dass der Antragsteller eine Zertifizierung nachweist. Allerdings muss die Zertifizierung bis 31. März 2023 vorliegen, um ein Erlöschen der Erlaubnis zu verhindern", betont das Forum der Automatenunternehmer in dem Rundschreiben.