07.03.2002

Landgericht Bochum: Fußballwetten sind kein Glücksspiel

Das Landgericht Bochum hat einen wegen illegalen Glücksspiels angeklagten Angestellten des britischen Fußballwettbürobetreibers Goal freigesprochen (Aktenzeichen: 22 KLS I 49/01). Die Strafkammer folgte nicht der Auffassung der Bochumer Staatsanwaltschaft, dass Fußballwetten Glücksspiele sind. Jeder Durchschnittswetter könne sich umfassend vor seinem Einsatz über die Qualitäten der Mannschaften, die bisherigen Spielverläufe und vieles mehr in den Medien informieren. Anders sei dies beim Roulette, wo der Spieler keine Möglichkeit habe, durch sein Zutun zu gewinnen. Auch wurde der Vergleich zum Aktienmarkt gezogen – da spräche auch niemand von einem illgealen Glücksspiel. „Es ist davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil Revision einlegen wird. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hätte dann höchstrichterlich zu entscheiden, ob diese Form des Sportwettbüros legal ist oder nicht“, heißt es in einer Erklärung der Rechtsanwälte Dr. Odenthal und Frank Repschläger. Pikant: Die Staatsanwaltschaft hatte das Wettbüro auf Betreiben der Westdeutschen Lotteriegesellschaft angeklagt. Beobachter fragen kritisch: Wollte sich der staatliche Lotto-Riese durch das eingefädelte Strafverfahren eines privatwirtschaftlichen Konkurrenten entledigen?