Landesglücksspielgesetz für Baden-Württemberg geplant
Die von Grünen und SPD geführte Landesregierung Baden-Württembergs hat angekündigt, ein umfassendes Landesglücksspielgesetz vorzulegen. Im Herbst soll es nach Innenminister Reinhold Gall von der SPD im Parlament beraten werden, berichtet die Online-Ausgabe der Stuttgarter Zeitung.
Das grün-rote Glücksspielgesetz soll einerseits das Wachstum der Spielstättenbranche bremsen, andererseits soll die Grundlage für eine vierte Spielbank im Südwesten, wahrscheinlich Mannheim, gelegt werden. Es werde derzeit geprüft, „ob es ordnungsrechtlich geboten ist, eine Spielbank am Standort Mannheim zuzulassen“, sagt etwa der Finanzstaatssekretär Ingo Rust (SPD) der Stuttgarter Zeitung. Die Prüfung würde „der Verpflichtung des Landes entspringen, ein ausreichendes Glücksspielangebot“ sicherzustellen, um dem neuen Staatsvertrag gerecht zu werden, so Rust weiter.
Spielbank in Mannheim sehr wahrscheinlich
Die Landespolitiker der Grünen geben sich diesbezüglich reserviert: „Mit mir sind alle Finanz- und Sozialpolitiker der Grünen-Landtagsfraktion gegen eine weitere Spielbank in Baden-Württemberg“, sagt Josha Frey, Abgeordneter der Grünen. „Je mehr Glücksspielangebote verfügbar sind, umso stärker erhöht sich die Suchtgefahr für die Bevölkerung“, sagt Frey. Für die grünen Fachleute stehen „die sozialpolitischen und ordnungsrechtlichen Vorgaben beim Glücksspiel im Vordergrund“.
Hat sich die grün-rote Regierungskoalition noch nicht abschließend auf einen Spielbankenstandort in Mannheim geeinigt, herrscht doch große Geschlossenheit, die Spielstätten im „Ländle“ mit enormen Restriktionen zu belegen.
Große Einschränkungen für das gewerbliche Spielangebot
In gastronomischen Betrieben dürfen laut Stuttgarter Zeitung künftig nur noch zwei statt drei Geldspielgeräte aufgestellt werden. Für Spielstätten soll es ein Verbot von Mehrfachkonzessionen geben. Zudem sei ein Mindestabstand zwischen zwei Spielstätten von 250 bis 300 Meter geplant. Auch ein noch nicht näher genannter Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen soll gesetzlich geregelt werden. Beim Betreten der Spielstätte soll der Ausweis vorgezeigt werden müssen. Eine zentrale Sperrdatei sei ebenfalls vorgesehen.
„Der Gesetzentwurf soll noch vor der Sommerpause ins Kabinett. Ziel ist es, dass das Landesglücksspielgesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten wird“, kündigt Rust an.
Interessanterweise berichtet der gleiche Artikel von massiven Umsatzeinbrüchen der Baden-Württembergische Spielbanken GmbH, die 2006 noch 88,8 Millionen Euro an den Landeshaushalt abführte, 2012 werden nur noch 37,7 Millionen erwartet.
Staatlicher Lobbyismus
Das eigentliche Ziel der Regierungskoalition scheint klar: Die Spielgäste der staatlichen Spielbanken in Bad Dürkheim und Wiesbaden nach Mannheim locken, um mehr Umsatz für den Landeshaushalt zu generieren. Auf der einen Seite von „erhöhter Suchtgefahr“ zu sprechen und auf der anderen Seite neue Automaten in Spielbanken aufzustellen, ist nicht nur widersprüchlich, sondern grenzt an Heuchelei. Denn im Vergleich zu Geldspielgeräten in Spielstätten, verfügen die Automaten in den Spielbanken über nahezu keine Verlustbegrenzung und ein Spieler kann in wesentlich weniger Zeit mehr Geld verspielen.