Land Berlin ändert Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer
Das Land Berlin hat die steuerliche Bemessungsgrundlage der Vergnügungssteuer geändert.
Darüber informiert der Verband der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland (VA) in einem Rundschreiben. Das geänderte Vergnügungssteuergesetz tritt am 1. März 2021 in Kraft.
Im Zweiten Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes wurde die steuerliche Bemessungsgrundlage neu definiert. Zum 1. März 2021 erfolgt die Umstellung des Steuermaßstabes von Saldo 2 (Einspielergebnisse) auf Saldo 1 (Bruttospielertrag). Die neuen Steueranmeldungsvordrucke können auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Finanzen und Steuern heruntergeladen werden.
Hier kann das Berliner Vergnügungssteuergesetz abgerufen werden.