07.10.2022

Kurzarbeitergeld: Erleichterter Zugang verlängert

Der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) informiert in einem BAdirekt-Rundschreiben über das Kurzarbeitergeld.

Justiziar Stephan Burger: "Zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes hat die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis 31. Dezember 2022 verlängert. Der Anspruch gilt drei Monate – vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2022. Die Regelung zur Öffnung des Kurzarbeitergeldes war zum 30. Juni 2022 außer Kraft getreten."

Mindestens zehn Prozent vom Entgeltausfall betroffen

Mit dem erleichterten Zugang sei nun geregelt, dass das Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind und dass Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

"Damit die Bundesregierung weiterhin Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung erlassen kann, hat der Bundestag die entsprechende Verordnungsermächtigung bis 30. Juni 2023 verlängert", so Rechtsanwalt Stephan Burger abschließend. 

Hier geht es zu den weitergehenden Informationen der Bundesagentur für Arbeit.