Kommunen in Niedersachsen verweisen auf DSGVO-konforme Spielersperrdatei
Aktuell versenden Landkreise und Kommunen vermehrt Hinweise an niedersächsische Spielhallenbetreiber zur Einführung einer DSGVO-konformen Spielersperrdatei und zum Vollzug und zur Kontrolle der Rechtsänderungen.
"In dem uns vorliegenden Dokument weist der Landkreis Emsland insbesondere auf die gesetzliche Verpflichtung schon seit dem 01.06.2020 hin. Der Verstoß gegen die Gesetzesänderung ist keine Bagatelle: Wer nach § 10 g Abs. 7 Satz 1 NGlüSpG nicht sicherstellt, dass gesperrten Personen der Zutritt zur Spielhalle verwehrt wird, kann mit einem Bußgeld von bis zu 500 000 Euro (§ 26 Abs. 2 NGlüSpG) seitens der Ordnungsbehörden rechnen", so Julian Meiners in einer aktuellen Pressemitteilung der Hamburger Meileh GmbH.
Verstöße gegen die DSGVO vermeiden
Meiners ist Gründer und Entwickler von Socialguard, einer Lösung zur rechtssicheren Digitalisierung der Spielersperrdateien (der AutomatenMarkt berichtete in seiner Ausgabe Juli 2020). Er betont: „Listen auf Papier oder öffentlich in den Spielhallen ausgehängte Bilder und Namen von gesperrten Spielern bieten großes Potenzial für Verstöße gegen die geltende DSGVO. Mit der Gesetzesänderung, die seit dem 1. Juni 2020 verbindlich ist, drohen den Spielhallenbetreibern im Ernstfall mehrfache Bußgelder, sowohl für den Verstoß gegen die DSGVO als auch gegen das Niedersächsische Glücksspielgesetz.“
Rechtssichere Sperrdatei
Die Unternehmer sollten auf ihre Pflichten zur Bereitstellung einer rechtssicheren Sperrdatei und dem Berichtswesen zu ihrem Sozialkonzept akribisch achten. Julian Meiners wirbt nicht zuletzt in eigener Sache: "Socialguard erzeugt automatisch Dokumentationsberichte mit Angaben zu den Spielersperren ohne Zettelwirtschaft und aufwendige Nachkontrollen und versendet die Dokumentation direkt an die Behörden."