Keine Wertmarken für Geld-Gewinn-Spiel-Geräte
Wer Geld-Gewinn-Spiel-Geräte mit Wertmarken betreibt, läuft Gefahr, dass das Gerät aus dem Verkehr gezogen wird. Das geht aus einer Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) hervor. Auf Anfrage des Schlichtungsstelle des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) teilt die PTB unter anderem folgendes mit: „Der Umbau oder die nachträglichen Veränderungen bauartzugelassener Geldspielgeräte einschließlich der Geldannahme- oder ausgabevorrichtung entsprechen nicht dem Sinn und Zweck der Zulassung. Wird die Bauart eines Geldspielgerätes vom Hersteller an den im Zulassungsschein aufgeführten Merkmalen verändert, so ist gemäß Paragraf 33 e Absatz 2 Gewerbeordnung die Zulassung zurückzunehmen beziehungsweise zu widerrufen. Wird solche Veränderung von einem Dritten vorgenommen, so wäre die Funktionsweise des Geldspielgerätes nicht ausreichend in technischer Weise gesichert. Gemäß Paragraf 7 Spielverordnung hätte der Aufsteller ein solches Spielgerät aus dem Verkehr zu ziehen.“