23.12.2004

Keine Steuern auf das „Navi“ in Dienstwagen

Tipp: Navigationssysteme für die private Nutzung nicht versteuern.

Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichtes Düsseldorf gehören Navigationsgeräte nicht zur Sonderausstattung von Geschäfts- oder Dienstwagen (Finanzgericht Düsseldorf, Az: 18 K 879/03 E). Die Begründung der Richer: Es handle sich dabei um Komunikationsgeräte, deren private Nutzung – wie bei Autotelefonen – nach dem Einkommenssteuergesetz steuerfrei ist.

Dementsprechend dürfe der Wert eines Navigationsgerätes nicht bei der Ein-Prozent-Besteuerung berücksichtigt werden.

Eine endgültige Entscheidung zu diesem Thema wird noch vom Bundesfinanzhof erwartet (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 37/04).

Das Forum für Automatenunternehmer gibt den Tipp die Kosten ein Navigationsgerät bei der Versteuerung der Privatnutzung außen vor zu lassen. Wenn das Finanzamt dem nicht folgt sollte Widerspruch mit dem Verweis auf das laufende Verfahren bei Bundesfinanzhof eingelegt werden.