17.10.2013

Keine Sportwetten in Spielhallen

In Spielhallen dürfen keine Sportwetten angeboten werden. Dieser Grundsatz ist im Glücksspielstaatsvertrag festgeschrieben. Zumindest im Saarland ist das jetzt auch höchstrichterlich bestätigt. Der Verfassungsgerichtshof des Landes wies die Beschwerde eine Spielstättenbetreiberin gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts zurück (Az.: Lv 1/13).

Das aus dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland in Landesrecht übernommene Verbot von Sportwetten in Spielhallen verletze nicht das Grundrecht der Gewerbefreiheit, hieß es, denn damit würde der Betrieb von Spielhallen nicht verboten.