Keine Jugendschutzprobleme in Spielstationen
"Entschuldigung, dürfte ich Ihren Ausweis einmal sehen?" – Auf diese Frage müssen Spielgäste in den Spielstationen und Spielstuben immer gefasst sein. "Es ist uns sehr wichtig, dass Jugendliche unter 18 Jahren nicht in unseren Spielstätten verweilen. Das hat nicht nur etwas mit dem Jugendschutzgesetz zu tun, sondern ist unsere feste Überzeugung und selbstverständlich", erläutert Robert Hess, Geschäftsführer der in Zossen ansässigen SFW Organisations- und Unternehmensberatungs-GmbH. Das Unternehmen betreibt bundesweit 170 Spielstätten.
Laut Gesetz haben Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu Spielstätten. Für die Kontrolle und Einhaltung des Jugendschutzes sind der Betreiber und damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort zuständig. "Bereits im Eingangsbereich findet sich ein Plakat zum Jugendschutz an jedem Standort und an den Eingangstüren der Spielhalle findet sich ein Hinweis. Im Zweifelsfall müssen unsere Mitarbeiter die jungen Gäste bitten, sich auszuweisen, um das Alter zu kontrollieren. Spielgäste, die jünger als 25 Jahre aussehen, werden nach Vorgabe des Unternehmens generell überprüft", erklärt Robert Hess. Personen unter 18 Jahre müssen ausnahmslos das Gebäude unmittelbar verlassen. "Sie dürfen sich auch nicht außerhalb der Spielbereiche, zum Beispiel im Empfangsbereich, aufhalten."
Damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dieses sensible Thema richtig reagieren, sei der Jugendschutz regelmäßig Thema der internen Aus- und Weiterbildungen. Zudem werde auch bei den Qualitätssicherungsmaßnahmen regelmäßig kontrolliert, ob vor Ort im Zweifelsfall richtig reagiert werde.
"Mit sogenannten Mystery-Besuchen testen wir, ob jung aussehende Besucher nach einem amtlichen Altersnachweis gefragt werden", erläutert Hess weiter. "Weder bei diesen internen Prüfungen, noch bei den knapp 100 offiziellen Kontrollen des Ordnungsamtes zum Jugendschutz und allgemeinen Kontrollen des Ordnungsamtes und der Polizei im ersten Halbjahr 2016 gab es Verstöße."