Jugendschutzgesetz geändert
Mit Wirkung vom 1. April 2016 wurde das Jugendschutzgesetz (JuSchG) geändert. Der Paragraf 10 wurde durch einen Absatz ergänzt, um Kinder und Jugendliche nicht nur vor den Gefahren des Nikotins, sondern auch vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas zu schützen. Der Aushang des JuSchG in den Spielhallen muss daher umgehend geändert und auf den neuesten Stand gebracht werden. Darauf weist der Fachverband Spielhallen hin.