Jetzt GEMA-Erstattungsanträge stellen
Für die Zeit der Betriebsschließungen aufgrund behördlicher Anordnungen entfallen für alle Monats-, Quartals- und Jahresverträge die GEMA-Vergütungen. Die Bundesvereinigung Musikveranstalter (BVMV) erreichte das – auch auf Betreiben des BA – in Gesprächen mit der GEMA.
Die Rückerstattungen bereits gezahlter Vergütungen werden über das GEMA-Online Portal abgewickelt. Nun berichtet der Bundesverband Automatenunternehmer, die GEMA habe heute mitgeteilt, dass Gutschriften/Erstattungen für behördlich veranlasste Schließungszeiträume im Jahr 2020 nur noch bis einschließlich Mittwoch, 14. April 2021, beantragt werden können. Danach entfalle die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2020 zu erhalten.
Der Antrag muss über die GEMA-Internetseite (www.gema.de/portal) gestellt und dort unter „Meine Corona-Schließungszeiten“ die entsprechenden Tage angegeben werden.