28.06.2019

Jahresfachtagung Sportwetten & Glücksspiel: Online-Casinos und Lottomonopol im Fokus

Wie soll mit Online-Casinos künftig verfahren werden? Diese und weitere Fragen diskutierten bei der 14. Jahresfachtagung Sportwetten & Glücksspiel in Offenbach unter anderem Hans-Jörn Arp, Prof. Dr. Tilman Becker und weitere Experten.

Im Mittelpunkt der 14. Jahresfachtagung Sportwetten & Glücksspiel stand die Diskussion um die Freigabe von Lizenzen für Online-Casinos. Etwa 20 Experten, überwiegend Juristen und Vertreter von staatlichen Glücksspielanbietern, loteten am 27. Juni in Offenbach mögliche Regelungskonzepte für einen neuen Glücksspielstaatsvetrag ab 2021 aus.

Als Referent war auch Hans-Jörn Arp zu Gast. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion in Schleswig-Holstein betonte die „Vorreiterrolle Schleswig-Holsteins“ in Bezug auf Glücksspielregulierung und machte deutlich, dass dieser Weg auch zukünftig verfolgt wird.

„Vor ein paar Jahren musste ich mich für den schleswig-holsteinischen Weg rechtfertigen. Heute müssen andere Bundesländer erklären, warum sie nicht den Weg Schleswig-Holsteins mitgehen“, sagt Arp.

Lotteriegesellschaften sehen Lottomonopol in Gefahr

Er verdeutlichte zudem, dass die Zeit dränge. „Wir müssen 2020 in allen Landesparlamenten mindestens in die Erste Lesung gehen, um den Rahmen für eine bundesweit einheitliche Glücksspielregulierung zu schaffen“, legt Arp dar.

Auf Verweigerer könne man keine Rücksicht nehmen.

Der CDU-Politiker sprach sich darüber hinaus für den Erhalt des staatlichen Veranstaltungsmonopols von Lotto aus.

Nichtsdestotrotz wehte dem Nordlicht Arp eine steife Brise entgegen, zumindest teilweise von den Landeslotteriegesellschaften. Axel Holthaus, Geschäftsführer der Toto-Lotto Niedersachsen GmbH, sieht eine Gefahr darin, Online-Casinos zu legalisieren, da dann auch der Erhalt des Lotteriemonopls gefährdet sei. „Wir spielen mit dem Feuer“, so Holthaus.

Einen ausführlichen Bericht zur 14. Jahresfachtagung Sportwetten & Glücksspiel lesen Sie in unserer Juli-Ausgabe.