12.10.2016

Internetsperren untauglich und rechtlich fragwürdig

(Foto: Thorben Wengert / pixelio.de)

Wissenschaftler der Universität Zürich halten sogenannte Netzsperren, mit deren Hilfe bestimmte IP-Adressen nicht mehr aufrufbar seien, für technisch untauglich und rechtlich fragwürdig. Konkreter Anlass für die Untersuchung war die Beratung eines neuen Geldspielgesetzes im Schweizer Nationalrat.

Nach den Untersuchungsergebnissen der Züricher Wissenschaftler können Netzsperren ohne vertieftes technisches Wissen umgangen werden. Die Instrumente dafür seien auf jedem Endgerät vorhanden. Zudem führten Netzsperren in Form von IP-Sperren zu einem stark erhöhten "Overblocking-Risiko". Auch rechtmässige Inhalte der gesperrten IP-Adresse seien dann nicht mehr zugänglich.

Insgesamt handele es sich um einen Grundrechtseingriffe mit geringem Nutzen. Die Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung könne Schaden nehmen, wenn sie sich zur Rechtsdurchsetzung weitgehend untauglicher Mittel bediene.