12.10.2016

Land beziffert Verluste der Kommunen

Den niedersächsischen Städten und Gemeinden werden bei einer vollständigen Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes bis zu 45 Millionen Euro an Vergnügungssteuer durch die Lappen gehen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion in Hannover hervor.

Nach Auffassung der rot-grünen Regierung sind von den bestehenden 1913 Spielhallen im Land 956 wegen der neuen Abstandsregelung künftig nicht mehr genehmigungsfähig. Darunter befinden sich allerdings viele im baulichen Verbund, also sogenannte Mehrfachkonzessionen. Wegen möglicherweise höherer Auslastung der verbleibenden Spielstätten sei der tatsächliche Steuerverlust der Kommunen jetzt noch nicht absehbar. Einen finanziellen Ausgleich für die Städte und Gemeinden lehnt das Land ab.