06.02.2006

Institut der deutschen Wirtschaft: 'Spieleinsatzsteuer das Aus für einen Großteil der 60 000 Arbeitsplätze'

In dieser Aufmachung berichtet aktuell das Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln warnt vor den Folgen einer Spieleinsatzsteuer. Die renommierten Experten beleuchten in ihrem aktuellen, wöchentlichen Informationsdienst unter der Schlagzeile „Geldspielgeräte – Tauziehen um die Steuertöpfe“ die derzeit schwelende Steuerproblematik.

Wir dokumentieren an dieser Stelle den ungekürzten Bericht im Wortlaut:

Der Staat will Geldspielautomaten stärker besteuern. Während der Bund sich mit der Mehrwertsteuer auf die Kasse, also dem, was der Automat nicht ausspuckt, zufrieden gibt, wollen die Länder eine Steuer auf die Spieleinsätze. Nach der Gewinnauszahlung bliebe in diesem Fall für die Automatenbetreiber nur noch wenig übrig. Dies würde das Aus für viele mittelständische Betriebe und für einen Großteil der 60 000 Arbeitsplätze in der Branche bedeuten.

Noch bis vor einem Jahr waren die Umsätze an gewerblich aufgestellten Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten umsatzsteuerpflichtig; Automaten in einer Spielbank sind dagegen umsatzsteuerfrei. Der Europäische Gerichtshof hat diese Ungleichbehandlung verboten – fortan durfte die Mehrwertsteuer nicht mehr erhoben werden.

Das lässt Bund und Länder nicht ruhen. Denn derzeit gehen ihnen durch das EuGH-Urteil Steuereinnahmen in Höhe von jährlich 200 Millionen Euro durch die Lappen.

Dabei wäre der Ausweg aus dieser verfahrenen Situation recht einfach: Um die Mehrwertsteuer wieder erheben zu können, müssten nur die Geräte in den Spielbanken mehrwertsteuerpflichtig sein, damit alle Anbieter gleich behandelt werden. Dies brachte dem Staat zusätzlich 60 Millionen Euro in die Kasse. Der Bund erhält davon 51,4 Prozent, die Länder 46,5 Prozent, und der Rest steht den Gemeinden zu.

Doch die Länder wollen sich mit diesem ,Kleingeld’ nicht mehr zufrieden geben und zum großen Steuerschlag ausholen. Sie möchten an die Spieleinsätze heran – und sich nicht mit einer Steuer auf die Einnahmen der Automatenaufsteller begnügen. Die Auswirkungen der Pläne im Einzelnen:

Das Konzept des Bundes. Die Berechnung der Mehrwertsteuer ist fast so tricky wie das Spiel an einem Automaten. Denn die Spielverordnung macht genaue Vorgaben über die Mindestspielzeit und den Höchsteinsatz pro Spiel. Bei einer Mindestspieldauer von fünf Sekunden und einem gesetzlich begrenzten Einsatz von 20 Cent pro Spiel kann der Zocker höchstens 144 Euro pro Stunde in den Schlitz des Automaten stecken. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber auch den Betrag, der nicht als Gewinn an den Spieler ausgezahlt werden muss, auf maximal 33 Euro pro Stunde begrenzt.

In dieser so genannten Kasse sind, wenn man einen Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent unterstellt, 4,55 Euro Umsatzsteuer enthalten. Mit den restlichen 28,45 Euro muss der Aufsteller seine Investitionen in neue Geräte, die Personalkosten, seine Standgebühren und Ähnliches finanzieren.

Das Konzept der Länder. Sie möchten, dass im Spieleinsatz von 144 Euro pro Stunde eine Steuer von 10 Prozent enthalten ist. Die Bemessungsgrundlage betrüge beim Einsatz von 144 Euro also 130,91 Euro und die Steuer 13,09 Euro. Dem Aufsteller verbliebe dann ein Nettospielertrag von 19,91 Euro. Bezogen auf diesen tatsächlichen Umsatz ergibt sich dann ein Steuersatz von 65,7 Prozent. Dies ist das Vierfache des Mehrwertsteuersatzes.

Damit wäre das Aus für viele Automatenaufsteller programmiert. Denn die von den Ländern angestrebte Kompensation lässt sich nicht umsetzen: Ihr Vorschlag lautet, einfach die Gewinnquote zu reduzieren und so die Spieleinsatzsteuer auf die Spieler zu überwälzen.

Dem stehen zwei Hindernisse im Weg: Zum einen verlieren die Automaten an Attraktivität und die Einsätze gehen zurück, was den Aufstellern noch größere Einnahmeverluste beschert. Zum Zweiten ist die Auszahlquote in jedem Gerät fest eingestellt und Bestandteil der Bauartzulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt. Sie darf während der gesamten Betriebszeit des Geräts – vier Jahre – nicht verändert werden. Die Automatenbetreiber müssten mithin alle 200 000 bereits aufgestellten Geräte auf einen Schlag austauschen – eine solche Investition können nur wenige problemlos schultern.

Die Wiedereinführung der Mehrwertsteuer würde der Branche dagegen nicht weh tun. Denn diese wurde bis Anfang 2005 bereits erhoben und ist in der Kalkulation berücksichtigt.“

(Hervorhebungen vom Institut der deutschen Wirtschaft)