Informationen über die „neue Welt“ mit der GGL
Mit Jahresbeginn hat die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) offiziell mehr Kompetenzen bei der Glücksspielregulierung übernommen. Über die Spielregeln dieser „neuen Welt“ wurden kürzlich Interessenten vom internationalen Markt durch ein englischsprachiges Webinar informiert. Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Thomas Dünchheim, Rechtsanwältin Dr. Viktoria Herold von der internationalen Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells haben gemeinsam mit Kevin Rieger, Politikberater der Bernstein Group, zwei Trends im Bereich der nunmehr von der GGL geprägten Regulierung ausgemacht: Zentralisierung und Standardisierung.
Erste Erfolge der GGL
Zunächst berichteten die Experten über die Kompetenzen der GGL. Laut Kevin Rieger von der Bernstein Group seien bereits zu Beginn der Tätigkeitsaufnahme durch die GGL im Bereich des Vollzugs 16 Untersagungsverfahren gegen illegale Glücksspielanbieter und 18 Vollstreckungshandlungen gegen illegale Glücksspielwerbung von Anfang Juli bis Mitte August 2022 eingeleitet worden. Zudem wurden bereits sechs Verfahren gegen die größten Internetprovider initiiert. Mit Jahresbeginn hat die GGL nun auch die Vergabe von Lizenzen für Online-Glücksspiel übernommen.
Standardisierung
Neben dieser Zentralisierung der Kompetenzen war auch die Standardisierung der Auslegung von Rechtsnormen ein großes Thema. Als Beispiel führte Herold hier die Musternebenbestimmungen für Werbung der Glücksspiellizenzen an, die in Verbindung mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag den erlaubten Rahmen der Werbung näher definieren. In den Nebenbestimmungen ist unter anderem die Werbung durch Influencer verboten, was von Marktakteuren und Rechtsexperten gleichermaßen diskutiert werde, so Herold. Wie eine Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem Dezember 2022 gezeigt hat, sei dieses komplette Verbot von Influencer-Marketing noch „ein offenes Thema“ das gerichtlich überprüft werde, so die Rechtsanwältin.
Ein weiteres Thema war der Dialog zwischen der Kontrollbehörde und den Sportwettenanbietern. Als Beispiel für den Erfolg eines solchen Dialoges nannte Rieger einen Vergleich aus dem vergangenen Jahr mit der vormals zuständigen Behörde. Gegenstand des Vergleichs waren unter anderem die Anforderungen an das Wettprogramm der Sportwettanbieter gewesen.
Weitere Informationen zu dem Thema kündigte die Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells für den 16. Mai an – bei einem Glücksspielkongress in Düsseldorf.