23.08.2017

In Hessen steht es in diesen Tagen Spitz auf Knopf – Verband ruft Mitglieder zu aktiver Mitarbeit auf!

Dialog mit dem Ministerpräsidenten Volker Bouffier während eines Parlamentarischen Abends im Frühjahr. Der Existenzkampf geht in diesen Tagen in eine entscheidende Runde!

Der Hessische Münzautomaten-Verband ruft seine Mitglieder in einer schwierigen Phase zu verstärkter Mitarbeit auf. Insbesondere geht es um die Teilnahme an einer Anhörung am 7. September und um Kontakte zu den Landtagsabgeordneten.

In einem aktuellen Rundschreiben alarmiert der HMV zu der geplanten Änderung des Hessischen Spielhallengesetzes: „In dem letzten Entwurf sind nun noch weitere Verschärfungen geplant, die noch existenzbedrohender sind als die bisherigen Verschärfungen. Folgende Punkte bedeuten eine enorme Einschränkung über das bisherige Maß hinaus oder führen sogar zum endgültigen Aus bestehender Standorte.“

Dann geht der Verband in die Details:

– Streichung der Ausnahmemöglichkeit beim Verbot von Mehrfachkonzessionen

– Verengung der Möglichkeit, vom Mindestabstand zwischen Spielhallen (300  Meter Fußweg und keine Sichtachse) abzuweichen

– Schaffung eines Mindestabstandes von 500 Metern Luftlinie zu Einrichtungen und Örtlichkeiten, welche nach Art oder tatsächlich von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden

– Befristung der Erlaubnis auf längstens zehn Jahre (bisher 15 Jahre)

– Möglichkeit der Anordnung längerer Sperrzeiten durch die Kommunen.

"Existenzvernichtende Regelung"

„Existenzvernichtend ist die Regelung, dass ein Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen oder auch nur Örtlichkeiten, welche nach Art oder tatsächlich von Kindern und Jugendlichen aufgesucht werden, einzuhalten ist. Nach einer jetzt vorgenommenen Untersuchung führt die Umsetzung dieser Regelung dazu, dass in den zehn größten Städten Hessens 90 Prozent der Standorte nicht mehr erlaubnisfähig wären“, betonen Michael Wollenhaupt und Michael Stang, der 1. und 2. Vorsitzende.

Wichtig: „Es findet nunmehr eine mündliche Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 7. September 2017, 14 Uhr, im Hessischen Landtag statt. Zuvor haben wir als HMV zusammen mit den anderen Automatenverbänden der DAW (Deutsche Automatenwirtschaft) die Möglichkeit, schriftlich eine Stellungnahme abzugeben. Die Stellungnahme ist fertiggestellt und wird fristgerecht zum 30. August 2017 eingereicht werden.“

Appell: Kommen Sie am 7. September nach Wiesbaden!

Weiter – der Appell des HMV-Vorstandes: „In dem Anhörungstermin selber können dann in einem kurzen Statement unsere Argumente auch mündlich vorgetragen werden. Die Anhörung ist öffentlich. Allerdings sind die Kapazitäten für Zuhörer sehr begrenzt. Deshalb bittet der Landtag darum, vorab über die Teilnehmerzahl informiert zu werden. Bitte melden Sie sich mit Vor- und Zunamen bei uns an. Nur namentlich vorangemeldete Personen haben Zutritt zum Landtagsgebäude. Nachdem Sie sich bei uns angemeldet haben und Kapazitäten noch frei sein sollten, werden wir Ihnen den genauen Sitzungssaal der Anhörung mitteilen. Bitte warten Sie deshalb nach erfolgter Anmeldung unsere Antwort ab. Wir rufen die Mitglieder eindringlich auf, an diesem Tag nach Wiesbaden zu kommen, um zu signalisieren, dass es hier um unsere Existenz geht.“

Verband fragt nach Kontakten zu Landtagsabgeordneten

Weiterhin wünscht sich der Verband: „Bitte verwenden Sie daher das anliegende Formular und senden Sie dieses an die Geschäftsstelle bis spätestens 1. September 2017 zurück. Des Weiteren erhalten Sie auch eine Liste der Mitglieder des Wirtschaftsausschusses. Wenn Sie Kontakt zu einem solchen Landtagsabgeordneten haben, sollten Sie diesen Kontakt für ein Gespräch nutzen. Natürlich ist auch jeder andere Landtagsabgeordnete als Gesprächspartner interessant.“

Hier ein Link zur Liste der Landtagsabgeordneten: Aktive Abgeordnete.

 

Das Anmelde-Formular für die Anhörung finden Sie im Anhang.