29.02.2024

Illegales Glücksspiel: Mehrere Tausend Euro in kurzer Zeit

270 Euro konnten Einsatzkräfte in Pfungstadt beschlagnahmen – nur ein kleiner Teil der Einnahmen durch einen illegalen Glücksspielautomaten.

Am Freitag, 23. Februar führten Einsatzkräfte der Polizeistation Pfungstadt mit Unterstützung des Hessischen Polizeipräsidiums, des Ordnungsamtes Pfungstadt sowie der Steuerfahndung Darmstadt Kontrollen durch. Den Schwerpunkt setzten die Beamten auf die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Tabaksteuergesetz, Missachtung der einzuhaltenden steuerrechtlichen Verstöße sowie die Überwachung der Vorschriften des Arbeits- und Jugendschutzes. Bei dem Einsatz zwischen 18 Uhr und 0.30 Uhr wurden drei Lokalitäten überprüft und insgesamt 32 Personen kontrolliert, informierte das Polizeipräsidium Südhessen.

Restsumme: 270 Euro beschlagnahmt

Bei der Kontrolle in einer Gaststätte wurde ein illegales Glücksspielgerät festgestellt. Bei der Auswertung des Geräts stellten die Ordnungshüter rasch fest, dass mit diesem Gerät „innerhalb eines kurzen Zeitraumes mehrere Tausend Euro steuerfrei eingenommen wurden“, so die Presseinformation. Die Restsumme von rund 270 Euro, die sich noch in dem Automaten befand, sei beschlagnahmt worden. 

Weiterhin stellten die Einsatzkräfte rund sieben Kilogramm Tabak sicher, da der Verdacht des Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das Tabaksteuergesetz bestand. Da zudem im Bereich der Theke ein Pfefferspray und ein Totschläger aufgefunden wurden, die dem Betreiber der Lokalität zugeordnet werden konnten, kommen auf diesen gleich mehrere Verfahren zu: wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, des Veranstaltens eines unerlaubten Glücksspiels und dem Verdacht der Geldwäsche.

Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

Die Steuerfahndung leitete zudem ein Bußgeldverfahren wegen Mängel in der Kassenführung ein. Im Rahmen einer Kontrolle einer größeren Personengruppe in der Lokalität fanden Polizeikräfte außerdem rund 12 Gramm Haschisch. Sie erstatteten Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

In einer weiteren Lokalität stellten die Ordnungshüter keine Verstöße fest, allerdings leitet die Steuerfahndung ein Bußgeldverfahren wegen Mängel in der Kassenführung ein. Auch das Ordnungsamt leitete aufgrund eines fehlenden Sozialkonzeptes für Glücksspielautomaten sowie für das Fehlen eines aktuellen Aushangs des Jugendschutzgesetzes ein Bußgeldverfahren ein.