14.05.2024

Illegales Glücksspiel in Bayern auf Rekordhoch

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen illegalen Glücksspiels hat sich in Bayern in den vergangenen fünf Jahren fast verzehnfacht.

Der Landtagsabgeordnete Tim Pargent (Die Grünen) hatte die parlamentarische Anfrage gestellt. (Foto: Hans-Jürgen Herrmann)

Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen illegalen Glücksspiels hat sich in Bayern in den vergangenen fünf Jahren fast verzehnfacht. Waren es im Jahr 2019 noch 77 Fälle, stieg die Zahl auf 762 Fälle im Jahr 2023. Das geht aus einer Antwort des Bayerischen Justizministeriums auf eine parlamentarische Anfrage des Landtagsabgeordneten Tim Pargent (Grüne) hervor.

Fälle von illegalem Glückspiel gemäß §§ 284 ff. Strafgesetzbuch (StGB) werden unter dem Delikt „Glücksspiel §§ 284, 285, 287 StGB“ erfasst. Aus der Antwort kann man folgenden Verlauf in den vergangenen Jahren erkennen: 2019: 77 Fälle, 2020: 108 Fälle, 2021: 335 Fälle, 2022: 248 Fälle, 2023: 762 Fälle.

Unterschied zwischen Fallzahlen und Verurteilungen

Zu Denken gibt auch der deutliche Unterschied zwischen Fallzahlen und Verurteilungen. Die Anzahl der wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, einer Lotterie oder einer Ausspielung beziehungsweise Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§§ 284, 285 und 287 StGB) Verurteilten aus der bayerischen Strafverfolgungsstatistik für die Jahre 2019 bis 2022 sprechen eine deutliche Sprache: 2019: 13 Verurteilte, 2020: 5 Verurteilte (nur Lotterien), 2021: 34 Verurteilte, 2022: 89 Verurteilte.

Zahlen gehen "durch die Decke"

„Die Fallzahlen beim illegalen Glücksspiel in Bayern gehen durch die Decke“, zitiert das „Traunsteiner Tagblatt“ Pargent. Die Staatsregierung habe es „verschlafen“, frühzeitig gegenzusteuern und insbesondere den Jugendschutz ernstzunehmen. Der massive Anstieg der Zahlen, den man seit einigen Jahren beobachte, resultiere aus einer unzureichenden finanziellen und personellen Ausstattung der Kommunen und der Strafverfolgungsbehörden. Pargent fordert „dringend Präventions- und Aufklärungskampagnen“.

Pargents Frage nach der Anzahl der Einstellungen wurde nicht beantwortet. Die Antwort des Justizministeriums: „Mangels statistischer Daten kann die Frage nach der Anzahl der Einstellungen in der zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Aufwand nicht beantwortet werden.“

Die gesamte Antwort auf die parlamentarischen Anfrage von Tim Pargent (Grüne) finden Sie in der Drucksache 19/1892 des Bayerischen Landtags unter Frage 16 auf den Seiten 19 bis 20.