08.07.2022

Illegales Glücksspiel: GGL geht mit länderübergreifend gebündelten Kompetenzen und gestärkten Vollzugsinstrumenten gegen Anbieter vor

Seit 1. Juli 2022 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) länderübergreifend verantwortlich für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet und der Werbung dafür. Wie die neue Behörde konkret vorgeht, und welche Prioritäten sie setzt, stellten die Vorstände Ronald Benter und Benjamin Schwanke am 8. Juli im Rahmen einer digitalen Pressekonferenz vor.

„Die Voraussetzung für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet ist die Schaffung eines legalen Marktes. Unser Ziel ist es dafür zu sorgen, dass sich das Geschäftsmodell, illegales Glücksspiel im Internet anzubieten, langfristig nicht lohnt,“ so Ronald Benter.

Exakte Kriterien bei der Prioisierung im Vollzug

Benjamin Schwanke erklärte zur Vorgehensweise: „Priorität bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes hat für uns der Vollzug gegen nicht regulierungswillige Anbieter. Wir werden die Player vom Markt nehmen, die sich nicht an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrags halten, keinen Erlaubnisantrag gestellt haben oder abgelehnt wurden. Kriterien bei der Priorisierung im Vollzug sind dabei unter anderem Marktgröße, Bekanntheit und Werbeverhalten/-volumina.“

Zudem werden Beschwerdemeldungen zu unerlaubten Anbietern prioritär behandelt. Die GGL bietet dazu auf ihrer Homepage ein Hinweisgebersystem an, um Hinweise auf unerlaubtes Glücksspiel und Glücksspiel-Werbung strukturiert entgegenzunehmen und zeitnah rechtliche Schritte einzuleiten.

Sichtbare Ergebnisse in den nächsten sechs Monaten

Erklärtes Ziel der GGL ist es, in den nächsten sechs Monaten sichtbare Ergebnisse zu erzielen. Die Behörde will mit einem konsequenten Vollzug auch die erlaubten Anbieter stärken, die sich an die Regeln des Glücksspielstaatsvertrages halten und damit mehr Kosten und Aufwand haben und bei denen die Hürden für das Spielen aus Spieler- und Jugendschutzgründen höher sind.

Eine der Maßnahmen im Vorgehen gegen illegales Glücksspiel sind Strafanzeigen, die die GGL bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden stellen wird. Die strafrechtliche Verfolgung ist dann Aufgabe der Staatsanwaltschaften und der Polizei. Strafrechtliche Verfahren und Verurteilungen können auch gegen Anbieter aus dem europäischen Ausland in Abwesenheit erfolgen. Um die Arbeit der Staatsanwaltschaften zu unterstützen, wird die neue Behörde eng mit der zuständigen Strafverfolgungsbehörde in Sachsen-Anhalt zusammenarbeiten und ihr Marktwissen über Anbieter und deren Konzernverflechtungen weitergeben.

Vollzugsinstrumente deutlich gestärkt

Die GGL wirbt dafür, eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Halle (Saale) aufzubauen, um die Strafverfolgungsbehörde in die personelle Lage zu versetzen, strafrechtlich gegen illegale Glücksspielangebote vorzugehen. Die Behörde geht derzeit anfänglich von jährlich einer dreistelligen Anzahl von Strafanzeigen aus. Die Vollzugsinstrumente, die der Behörde selbst für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels zur Verfügung stehen, wurden durch die erstmalige Bündelung aller Vollzuginstrumente, wie IP Blocking und Payment Blocking, in der GGL deutlich gestärkt.

Beim IP Blocking werden die Internet Provider im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Verfügung aufgefordert, die Zugriffsmöglichkeit zum unerlaubten Angebot über Internetzugänge zu sperren. Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Verfügung kann die Behörde empfindliche Zwangsgelder an die entsprechenden Provider verhängen. Die Vorbereitungen für erste IP Blocking Verfahren gegen Anbieter unerlaubten Glücksspiels sind abgeschlossen.

Das Verwaltungsverfahren zur Sperrung von nicht erlaubnisfähigen Lotteriewetten eines großen Unternehmensgeflechts, das unter den bekannten Marken Lottoland und Lottohelden aktiv ist, wurde durch die Behörde Anfang Juli eingeleitet. Vorausgegangen waren Untersagungen, die gegen diese Anbieter durch mehrere Länder verfügt wurden. Die Zugangsvermittler (Internet-Provider) wurden aufgefordert, die entsprechenden Internetseiten zu sperren.

Blockade von Zahlungsströmen plus Strafverfahren

Beim Blockieren von Zahlungsströmen (Payment Blocking) wird im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Verfügung, der Zahlungsdienstleister, der den Zahlungsverkehr abwickelt, aufgefordert, die Zahlung des Spielers an den Glücksspielanbieter und andersherum zu blockieren. Das Blockieren von Zahlungsströmen lag bis zum 30. Juni 2022 im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums Niedersachsen. Dieses hat in der Vergangenheit bereits erfolgreich Zahlungsdienstleister außergerichtlich zum Blockieren der Zahlungen aufgefordert. Die GGL setzt jetzt auf dieses Vorgehen mit einer Konzentration von Personal, Zuständigkeiten und Wissen auf.

„Wir sind an einer kooperativen Zusammenarbeit mit den Zahlungsdienstleistern interessiert, können aber auch entsprechende Verwaltungsverfahren einleiten, wenn der Zahlungsdienstleister seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, und haben mit dem Zwangsgeld und Ordnungswidrigkeitsverfahren und Strafverfahren effektive Instrumente zur Durchsetzung der Verfügung“, so Schwanke.

Meldungen an die Finanzämter

Ein weiteres Instrument der GGL beim Kampf gegen illegales Glücksspiel sind die Meldungen an Finanzämter zur Verfolgung von Steuertatbeständen. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Finanzämtern wurde im GlüStV21 gestärkt. „Aus unserer Sicht ist die Meldung von Glücksspielanbietern an die zuständigen Finanzämter eines der effektivsten Instrumente zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels im Internet. Denn bei Steuerschulden geht die Wahrscheinlichkeit für einen zukünftigen Erlaubniserhalt gegen Null“, erläuterte Benter. Wer in Deutschland Steuerschulden hat, riskiert auch im Ausland keine Erlaubnisse mehr zu bekommen. Bereits erteilte Konzessionen können auch widerrufen werden.

Insgesamt zeigten sich Benter und Schwanke sehr optimistisch, mit der Regulierung des länderübergreifenden Glücksspiels im Internet erfolgreich zu sein. Dafür sprechen die nun erfolgte Bündelung der Kompetenzen und Ressourcen für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels in der GGL. Zudem sei weiterhin politischer Rückenwind spürbar.

"Lottoland" im Fokus der Behörde

"Das Unternehmensgeflecht, welches unter dem Namen Lottoland aktiv ist, bietet seit Jahren illegales Glücksspiel an. Dieses Angebot ist besonders prekär, da viele Spieler glauben, dass sie bei Lottoland an einem Lottospiel teilnehmen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Bei den Angeboten von Lottoland unter www.lottoland.com und www.lottohelden.de und www.lottohelden.com handelt es sich um Wetten, bei der auf das Ergebnis einer Lottoziehung gewettet wird, anstatt an der eigentlichen Lotterieziehung teilzunehmen", klärt die Behörde auf. Diese Angebote sind auf Basis des Glücksspielstaatsvertrages nicht erlaubnisfähig und wurden daher bereits untersagt. Sie sind jedoch weiter im Internet zu erreichen. Aus diesem Grund richteten sich die ersten rechtlichen Schritte der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder auf die Unterbindung der Lottoland-Angebote durch das Verwaltungsverfahren zum IP Blocking.

Mehr Infos unter www.gluecksspiel-behoerde.de.