GEMA kontrolliert aktuell die Verbandszugehörigkeit von Kunden mit BA-Rabatt
Die GEMA hat angekündigt, die Verbandszugehörigkeiten der Nutzer und Nutzerinnen verstärkt Überprüfungen zu unterziehen, "so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Sie Post von der GEMA erhalten, die Sie über den Wegfall des Rabattes informiert beziehungsweise Sie zum Nachweis Ihrer Verbandszugehörigkeit auffordert", berichtet der Bundesverband Automatenunternehmer (BA) in einem aktuellen Rundschreiben. Hintergrund: BA-Mitglieder bekommen einen zulässigen 20-prozentigen Rabatt auf die Gema-Forderungen im Zuge eines sogenannten Gesamtvertrages mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte.
Tipp: Antwort nicht auf die lange Bank schieben
Stephan Burger empfiehlt, bei einem Anschreiben "unmittelbar zu handeln, da die GEMA die Auffassung vertritt, dass nach einem Zeitraum von sechs Wochen ohne Antwort Ihres Verbandes oder Ihnen keine Verbandszugehörigkeit besteht". Der BA-Justiziar weiter: "Sollten Sie von einem solchen Schreiben der GEMA betroffen sein, bieten wir Ihnen als Gesamtvertragspartner der GEMA natürlich unsere Hilfe an. Schreiben Sie uns eine E-Mail unter BA oder rufen Sie uns unter 030-72625500 zu unseren Bürozeiten an. Bitte halten Sie nach Möglichkeit das Schreiben der GEMA und Ihre Mitgliedsnummer im Landes- oder Fachverband bereit." @baberlin.de