18.09.2014

Illegale Geldspielgeräte in Berliner Kneipe haben hohe Strafe zur Folge

Ein Wirt einer Berliner Kneipe stellte neun statt der erlaubten drei Geldspielgeräte auf. Nun muss er knapp 30 000 Euro Strafe zahlen.

Ein Berliner Gastwirt muss nun 29 517 Euro Strafe zahlen, weil er neun betriebsbereite Geldspielgeräte in seiner Kneipe aufgestellt hatte. Neu dabei ist die Höhe der Geldstrafe, die in diesem Fall das Amtsgericht Tiergarten verhängte. Normalerweise müssen Verursacher für Vergehen dieser Art bis zu 2 500 Euro Bußgeld zahlen.

Im vorliegenden Fall wurde erstmalig in Berlin eine „Verfallsanordnung“ wegen ordnungswidrigem Aufstellen von Geldspielgeräten in Spielhallen oder Gaststätten rechtskräftig. Durch diese „Verfallsanordnung“ können Behörden den durch die Ordnungswidrigkeit erlangten Gewinn voll abschöpfen und somit gegen Unternehmen Strafen im fünf- bis sechsstelligen Bereich anordnen.

Signalwirkung

In dem Betrieb wurden bei Kontrollen durch das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt im Oktober und November 2013 neun betriebsbereite Geldspielgeräte vorgefunden. Für sechs dieser Geräte hatte der Aufsteller aber keine Erlaubnis erhalten, da er in seinem Gastrobetrieb maximal drei Geräte hätte aufstellen dürfen.

„Wir hoffen nun, dass dieser Fall Signalwirkung hat“, sagt Nicole Gebell, Leiterin des Ordnungsamtes Neukölln, in der „Berliner Woche“. „Zwar gehen wir gegen jeden Verstoß der Spielordnung rigoros vor. Die geringfügigen Bußgelder greifen aber nicht so. Ein Betrag von 30 000 Euro tut schon mehr weh, so Gebell.

Der „Berliner Woche“ zufolge ließ die Ordnungsamtsleiterin auch verlauten, dass solche Verstöße gar nicht aktiv kontrolliert würden. Sie fallen nebenbei auf, wenn Beamte aus anderen Gründen die Gastrobetriebe aufsuchen. „Nebenbei schauen wir uns bei unseren Besuchen auch die Geldspielautomaten an und stellen dabei immer wieder Verstöße fest“, sagt Gebell. Nichtsdestotrotz führte dies 2012 zu 320 Verfahren und im vergangenen Jahr zu 335 Verfahren.