15.11.2023

„Hürden aufbauen“ in Verden mittels Erhöhung der Vergnügungssteuer

Im Verdener Rathaus (Foto) wurde die Erhöhung der Vergnügungssteuer von 18 auf 22 Prozent beschlossen.

Die niedersächsische Stadt Verden, gut 28 500 Einwohner, ist nicht die erste Stadt, die die Vergnügungssteuern massiv von 18 auf 22 Prozent anhebt. Allerdings ist die Begründung des Kämmerers Andreas Schreiber interessant. Die „kreiszeitung.de“ zitiert ihn mit den Worten: „Verhindern können wir das Glücksspiel nicht, allerdings die eine oder andere Hürde aufbauen.“

"Ums Geld gehe es nicht"

Im vergangenen Jahr habe Verden 430 000 Euro mit Vergnügungssteuern aus 66 Spielgeräten eingenommen. Die Stadt geht davon aus, dass die fünf Spielstätten dank der Steuererhöhung jährlich 90 000 Euro mehr in die Kasse spülen werden. Ums Geld gehe es aber nicht, so Schreiber.

In dem Entwurf der Änderungssatzung wird zielsicher festgestellt: „Ein Steuersatz von 22 v.H. wird lt. Entscheidung des OVG Lüneburg vom Mai 2022 als ‚nicht erdrosselnd‘ eingestuft.“

Der Finanzausschuss der Stadt sieht noch Luft nach oben. Als „Beispiele“ wurden die niedersächsischen Städte Emden und Wolfsburg genannt, die 25 Prozent Vergnügungssteuern aufrufen. Auch bei der Begründung der Erhöhung formuliert man in Verden deutlich: „Die Vergnügungssteuer wird gemäß § 3 Abs. 5 Satz 2 NKAG nicht nur unter dem Einnahmeerzielungsaspekt erhoben, sondern auch der legitime Lenkungszweck des Jugendschutzes und der Eindämmung der Spielsucht verfolgt.“