22.12.2016

Hessen: Rückkehr zur Toilettenpflicht

In Hessen müssen neu eröffnete Gaststätten mit Alkoholausschank ihren Gästen künftig wieder eine Toilette zur Verfügung stellen. Über eine entsprechende Änderung der Hessischen Bauordnung stimmte der Landtag am 14. Dezember 2016 in Zweiter Lesung ab. Die vor 14 Jahren gestrichene Pflicht wird damit wieder eingeführt.

Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) begründete die Wiedereinführung mit zahlreichen Beschwerden im Umfeld von Kneipen über Gäste, die ihre Notdurft an Häuserwänden verrichten. „An sich sollte es selbstverständlich sein, beim Ausschenken von Bier oder anderen Alkoholika auch die Möglichkeit zu bieten, die harntreibenden Flüssigkeiten mit Anstand wieder loszuwerden“, sagte der Minister.

Zahlreiche Beschwerden

Leider habe sich das Vertrauen in Freiwilligkeit in diesem Punkt nicht ausgezahlt. Gaststätten müssen daher künftig eine Unisex-Toilette bereitstellen.

„Die Vorschrift gilt nur für neue Gaststätten. Bestehende haben Anspruch auf Bestandsschutz, der erst bei wesentlichen Umbauten erlischt“, lässt das Landeswirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung verlauten.

Die Toilettenpflicht entfalle außerdem, wenn lediglich nicht-alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden. „Der Bäcker, wo man auch einen Kaffee bekommt, muss jetzt nicht den Installateur rufen. In der Praxis hat sich der Wegfall der Toilettenpflicht nur dann als problematisch erwiesen, wenn Alkohol ausgeschenkt wurde“, erläuterte Al-Wazir.