Hessen: Dokumentationsbericht später
Spielhallenbetreiber in Hessen wurden in den letzten Tagen darüber informiert, dass es neuerdings ein elektronisches Berichtsformular für die Dokumentation der umgesetzten Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen gibt und dass mithilfe dieses Formulars der Bericht über die umgesetzten Maßnahmen bis zum 31. März eingereicht werden soll.
Jetzt vermeldet Merlato, dass es nach Rücksprache mit dem Hessischen Wrtschaftsministerium einige Änderungen zu den anstehenden Dokumentationsberichten gibt.
Nach wie vor richtig ist demnach, dass demnächst die Berichte über die umgesetzten Jugend- und Spielerschutzmaßnahmen eingereicht werden sollen, und dass dafür das vom Hessischen Wirtschaftsministerium entwickelte Formular genutzt werden soll. Allerdings wird das elektronische Formular derzeit noch überarbeitet, sodass sich die Frist zur Einreichung der Dokumentationsberichte nach hinten verschieben wird.
Wenn ein neues Datum für die Dokumentationsberichte festgelegt wurde, soll zu diesem Datum alle zwei Jahre einheitlich dokumentiert werden. Sobald das zuständige Ministerium das elektronische Berichtsformular überarbeitet und ein neues Datum als Frist für die Einreichung der Berichte festgelegt hat, wird es die zuständigen lokalen Behörden informieren, welche wiederum alle Spielhallenbetreiber in Hessen informieren.