26.11.2012

HAV weist auf Notifizierungspflicht hin

Der Hamburger Automaten Verband  (HAV) hat in einem Schreiben an die Präsidentin der Hamburgischen Bürgerschaft, Carola Veit, sowie an das Präsidium und die Fraktionsvorsitzenden aller Parteien darauf hingewiesen, dass das geplante Hamburger Spielhallengesetz, das in dieser Woche in der Bürgerschaft verabschiedet werden sollte, vorher zur Notifizierung bei der EU-Kommission einzureichen ist.

In einem Urteil vom 19. Juli hat der EuGH in drei ähnlichen Sachen aus Polen bestimmt, „dass nationale Bestimmungen …, welche die Durchführung von Automatenspielen mit niedrigen Gewinnen an anderen Orten als in Kasinos und Spielsalons beschränken oder sogar allmählich unmöglich machen können, „technische Vorschriften“ …  darstellen können.“. Enthalte ein Gesetz technische Regelungen, so ist dieses notifizierungspflichtig. Das Hamburger Gesetz enthalte solche Regelungen, so der HAV.

Der Landtag Brandenburg hat bereits die Notifizierung seines Spielhallengesetzes bei der Europäischen Kommission beantragt, nachdem er die Verabschiedung des Gesetzesebenfalls  kurzfristig von der Tagesordnung genommen hatte.

„Wir gehen davon aus, dass die Bürgerschaftspräsidentin diesen Hinweis ernst nimmt“ so Gundolf Aubke, Vorsitzender des Hamburger Automatenverbandes. „Es gab in der Vorbereitung dieses Gesetzes  genügend Ansätze, wie sich wirklicher Schutz vor Spielsucht umsetzen lässt. Diese Mittel sind vom Gesetzgeber  sämtlich verworfen worden, um nun durch die wirtschaftliche Vernichtung klein- und mittelständischer  Familienbetriebe das Geschäft selber zu machen.“