20.06.2012

Harte Einschnitte für thüringische Spielstätten geplant

„Der Innenausschuss des Landtags einigte sich am Freitag auf eine Beschlussempfehlung für das neue Thüringer Glücksspielgesetz“, berichtet das Zeitungsportal thueringer-allgemeinde.de.

Geplant sind folgende Einschnitte:

- Spielstätten, die das Automatenspiel anbieten sollen mindestens 500 Meter Luftlinie voneinander entfernt liegen.

- Spielstätten sollen nicht in unmittelbarer Nähe von Schulen oder anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche betrieben werden. Die Fenster müssen abgedeckt sein.

- Der Innenausschuss plädiert für eine Verlängerung der Sperrzeit von zurzeit fünf auf künftig acht Stunden. Spielstätten sollen dann zwischen 1 und 9 Uhr geschlossen bleiben.

- Das Abschließen von Wetten jeder Art und das Glücksspiel im Internet sollen in Spielstätten ebenfalls verboten sein.

- Die Betreiber der Spielstätten werden verpflichtet, über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn und Verlust zu informieren und sie müssen über die Suchtrisiken aufklären.

Geplant ist, dass der Landtag das Gesetz am kommenden Donnerstag, den 21. Juni, verabschiedet. „Eine Annahme ist wahrscheinlich, da die Regierungskoalition von CDU und SPD der Beschlussempfehlung mit ihrer Mehrheit zugestimmt hat“, so thueringer-allgemeinde.de.

Thomas Breitkopf, Vorsitzender des Verbandes der Automatenkaufleute Berlin und Ostdeutschland sieht laut thueringer-allgemeinde.de „in den angestrebten Regelungen die Gefahr, dass viele Spielstättenbetreiber im Freistaat aufgeben müssten und Hunderte qualifizierte Arbeitsplätze verloren gehen“.