"Harmonisierungsgesetz" in Berlin in Kraft getreten
Das Berliner Gesetz zur Harmonisierung glücksspielrechtlicher Mindestabstandsvorschriften wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 21. Juli 2016 veröffentlicht und trat somit am 22. Juli 2016, einen Tag nach Verkündung, in Kraft.
Der BA hatte bereits am 13. Juni in einem Rundschreiben über das in die Wege geleitete Gesetzgebungsverfahren informiert.
"Das Gesetz legt den Fokus auf Mindestabstände bei Sportwettangeboten. Nach Ansicht der Berliner Koalitions-Fraktionen ist dieses Gesetz notwendig, um die mögliche unerwünschte Nachnutzung von ehemaligen Spielhallenstandorten zu unterbinden. Als weitere Ziele wurden der Spielerschutz und die Attraktivitätssteigerung betroffener Kietze angegeben", erläutert BA-Justiziar Rechtsanwalt Stephan Burger in einem aktuellen Rundschreiben.
Abstandsgebote: 200 Meter und 500 Meter
Inhaltlich werde durch das Gesetz der Mindestabstand von Wettvermittlungsstellen zu Oberschulen (ab Klasse Sieben – 200 Meter Wegstrecke) festgelegt. Daneben gelte ein Abstand zwischen Wettvermittlungsstellen untereinander und zu Spielbanken von 500 Metern. Hinsichtlich der Abstandsermittlung verweise das Berliner Gesetz auf die bereits bestehende Regelung im Mindestabstandsumsetzungsgesetz. Dieses beansprucht für Bestandsspielhallen Gültigkeit.
Rechtslage in Berlin bleibt verworren
BA-Justizar Stephan Burger: "Wieder einmal prescht das Land Berlin bei der Glücksspielregulierung voran. Ob dies mehr als ein wahlkampftaktisches Manöver (Abgeordnetenhaus-Wahl September 2016) ist, wird die Zeit zeigen. Auf jeden Fall wird die sowieso schon recht verworrene Rechtslage rund um das Vermitteln von Sportwetten hierdurch, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Berlin kein Sportwettunternehmen eine Konzession besitzt, nicht klarer. Die juristischen Auseinandersetzungen in diesen Fragen sind schlicht vorprogrammiert."