31.01.2018

Hanau plant Wettbüros zu besteuern

Wettbüros in Hanau (das Foto zeigt den Stadtteil Steinheim) müssen voraussichtlich ab Mitte des Jahres drei Prozent Wettaufwandsteuer auf den Brutto-Wetteinsatz zahlen.

Nachdem bereits die Spielapparatesteuer zum Januar 2017 von 15 auf 19,5 Prozent erhöht wurde, plant Hanau nun auch die Wettbüros zusätzlich zu besteuern. Der Steuersatz soll bei drei Prozent vom Brutto-Wetteinsatz liegen.

Laut Satzung solle „der Aufwand der Wettenden für das Wetten in einem Wettbüro, in dem Pferde- und Sportwetten vermittelt oder veranstaltet werden und neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglicht wird“ besteuert werden.

„Als erste Kommune Hessens haben wir eine Satzung zur Besteuerung der Wetten auf den Weg gebracht“, sagt Oberbürgermeister Claus Kaminsky der „Offenbach Post“.

Mehreinnahmen von 200 000 Euro und der ordnungspolitischer Lenkungszweck

Der Magistrat sei bereits Kaminskys Vorschlag gefolgt und habe die von ihm eingebrachte Vorlage beschlossen. Wenn auch die Stadtverordnetenversammlung dem Wunsch des Magistrats entspricht, müssen die 16 in Hanau gemeldeten Wettbüros die sogenannte Wettaufwandsteuer zahlen.

„Auch wenn wir mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu 200 000 Euro rechnen können, ist der finanzielle Aspekt für unseren Haushalt aber ein nachrangiger“, sagt Kaminsky der „Offenbach Post“. Der ordnungspolitische Lenkungszweck sei das eigentliche Ziel, so der Oberbürgermeister Hanaus.