Hamburger Verband empfiehlt: Trotz offener Verfahren Reduzierung auf acht Geräte zum Stichtag!
Der Hamburger Automaten Verband wendet sich heute mit einer Handlungsempfehlung an die Automatenunternehmer der Hansestadt: Die Geldspielgeräte je Spielhalle sollten zum Stichtag 1. Juli 2017 auf die geforderten acht Geräte reduziert werden!
Bekanntlich sieht das Hamburgische Spielhallengesetz ab 1. Juli die Aufstellung von maximal acht Geldspielgeräten in einer Spielhalle vor.
"Die zuständigen Stellen der Hamburger Bezirksämter haben die Betreiber in Zusammenhang mit der kürzlich bis zum Jahresende gewährten Duldung sämtlicher Bestandsspielhallen weitergehend davon in Kenntnis gesetzt, dass bei dem geduldeten Fortbetrieb der jeweiligen Spielhalle die Gerätereduzierung auf maximal acht Geldspielgeräte zwingend zu beachten sei beziehungsweise anderenfalls Sanktionen bis hin zum Widerruf der Duldung drohten", so der HAV-Vorstand.
Eilverfahren von mehreren Unternehmern noch nicht entschieden
Richtig sei auch, dass "zum gegenwärtigen Zeitpunkt einzelne Eilverfahren verschiedener Verfahrensbevollmächtigter beziehungsweise der von ihnen vertretenen Betreiber beim zuständigen Verwaltungsgericht Hamburg anhängig sind, welche unter anderem die Gerätereduzierung von 12 auf maximal 8 GSG pro Spielhalle ab dem 1.07.2017 zum Gegenstand haben", so Gundolf Aubke. Der Ausgang dieser Verfahren sei aktuell noch offen.
Der HAV-Vorsitzende weiter: "Ungeachtet der persönlichen Einschätzung der diese Verfahren jeweils betreuenden Verfahrensbevollmächtigten hinsichtlich der konkreten Erfolgsaussichten, eine einstweilige oder auch dauerhafte Aussetzung der Gerätereduzierung erwirken zu können, gilt es einstweilen beziehungsweise bis zu einer positiven Gerichtsentscheidung oder Änderung des diesbezüglich behördlicherseits vertretenen Standpunkts die gesetzlichen Bestimmungen zur Gerätereduzierung beziehungsweise diesbezügliche behördliche Hinweise zu beachten, um anderenfalls drohende Sanktionen zu verhindern."
Vorstand informiert über mögliche aktuelle Entwicklungen
Klipp und klar: "Mit anderen Worten können wir Ihnen vor dem Hintergrund drohender Konsequenzen aktuell ausdrücklich nicht empfehlen, die behördlicherseits bestätigte Verpflichtung zur Gerätereduzierung in der Hoffnung auf den positiven Ausgang vorstehend beschriebener Gerichtsverfahren zu ignorieren und nicht abzubauen."
Am Ende des Rundschreibens macht der Vorstand deutlich: "Sollten die Verfahren, wie zu hoffen ist, erfolgreich bestritten werden können und es zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Aussetzung der Gerätereduzierung kommt, so wären die Betreiber gehalten, abgebaute Geldspielgeräte wieder aufzustellen. Bis zu einer solchen Entscheidung empfehlen wir jedoch, die gesetzlichen Regelungen zur Gerätereduzierung sowie diesbezügliche behördliche Anweisungen zu respektieren und werden Sie über sämtliche neuen Entwicklungen umgehend unterrichtet halten."