Hamburger Spielhallen bis Jahresende geduldet
Spielhallen in Hamburg, die sich in einem Abstandskonflikt mit benachbarten Spielhallen befinden, werden über den 1. Juli hinaus zunächst bis zum Jahresende geduldet, wenn der Betriber einen Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis gestellt hat. Das teilt der Hamburger Automaten Verband (HAV) in einemMitglieder-Rundschreiben mit.
Bis dato seien kaum Entscheidungen über gestellte Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnis oder Anerkennung als Härtefall ergangen, während sich das Ende der Übergangsfrist (30. Juni 2017) mit Riesenschritten nähere. Ohne solche Entscheidungen wäre ein Weiterbetrieb von Spielhallen über den 30. Juni hinaus formell illegal.
"Vorstand und Justiziar des HAV hatten die Vertreter der Wirtschaftsbehörde auf diesen Umstand bereits Ende des ersten Quartals 2017 entsprechend hingewiesen und insoweit mitgeteilt, ihren Mitgliedern die Beschreitung des Rechtswegs im Wege des Eilverfahrens für den Fall empfehlen zu wollen, dass die Behörden den vorübergehend erlaubnislosen Betrieb von Spielhallen nicht ausdrücklich dulden würden", heißt es wörtlich in dem Rundschreiben.
Nun habe die Wirtschaftsbehörde der Hansestadt gegenüber dem Vorstand des HAV erklärt, dass der fortgesetzte Betrieb von Einzel- und Verbundspielhallen im Falle anhängiger Antragsverfahren bis zum 31. Dezember 2017 behördlicherseits geduldet werde. Dabei spiele es auch keine Rolle, ob der Antrag noch nicht beschieden oder sogar abgelehnt wurde. Die maximale Anzahl von acht aufstellbaren Geldspielgeräten sei "streng zu beachten".
In den Genuss der einstweiligen Duldung kommen demnach auch solche Betriebe, deren Erlaubnisanträge aus Behördensicht unvollständig sind, beziehungsweise deren Großer Sachkundenachweis noch fehlt oder nicht der notwendigen Form entspricht.
Aber: "Jedwede Ordnungsverstöße, insbesondere gegen Jugendschutzbestimmungen führen zum umgehenden Widerruf der befristeten Duldung des jeweiligen Spielhallenbetriebs."