Hamburg: Antrag auf glücksspielrechtliche Erlaubnis bis 1. Dezember abgeben
Der Hamburger Senat hat in seiner Versammlung am 20. September 2016 die „Verordnung zu Verfahren über die Erteilung von Erlaubnissen zum Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen nach dem Hamburgischen Spielhallengesetz" beschlossen. Die Rechtsverordnung wurde am 27. September 2016 bekannt gemacht.
Die Verordnung steht unten zum Download bereit.
Wichtig zu beachten ist, dass ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb von Bestandsunternehmen einschließlich der notwendigen Unterlagen bis zum Ausschlusstermin 1. Dezember 2016, 12 Uhr abgegeben sein muss. Zu spät abgelieferte Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Verband der Deutschen Automatenindustrie (VDAI) hat eine tabellarische Auflistung zusammengestellt, die sich für Automatenunternehmer bei der Antragstellung als hilfreich erweisen kann.