04.01.2001

Hände weg vom Handy während der Autofahrt

Vom 1. Februar 2001 an und nicht wie ursprünglich geplant bereits vom 1. Januar an ist das Telefonieren mit dem Handy in der Hand am Steuer verboten. Wer nicht darauf verzichten will, während der Autofahrt Telefonate zu führen, muss eine Freisprecheinrichtung nutzen. Das Wählen von Rufnummern ist ebenfalls während der Fahrt verboten. Lediglich der Druck auf eine Kurzwahltaste der Freisprecheinrichtung ist noch im fließenden Verkehr statthaft. Auch im Stop-and-go-Verkehr sowie beim Stopp der Ampel darf das Handy nicht ohne Freisprecheinrichtung benutzt werden. Nur im Stau darf das Handy in die Hand genommen werden. Wer keine Freisprecheinrichtung in seinem Auto hat, muss zum Telefonieren per Handy sein Fahrzeug parken und den Motor abstellen. Wer sich nicht an die neuen Regelungen hält, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Mark rechnen. Übrigens: Auch Radfahrer werden zur Kasse gebeten, wenn sie radelnderweise zum Handy greifen und telefonieren. Allerdings kommen sie preiswerter als Autofahrer weg: Sie sind mit 30 Mark dabei.