GSP erweitert ihr Schulungsangebot um den Sachkundenachweis für Sachsen-Anhalt
Die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) erweitert ihr Schulungsangebot um den Sachkundenachweis für Sachsen-Anhalt. Der Nachweis zählt in Sachsen-Anhalt zu den Voraussetzungen für den Betrieb von Verbundspielhallen und von Spielhallen, für die §2 Abs. 6 des Spielhallengesetzes Sachsen-Anhalt zutrifft (Sachkundenachweiserwerb für Mindestabstand von Spielhallen).
Recht, Prävention, Jugend- und Spielerschutz
Die Schulung vermittelt Wissen zu den Themen Recht, Prävention, Jugend- und Spielerschutz. Sie richtet sich an die Betreiber und Führungskräfte der Spielhallen. Der Kurs umfasst zehn 45-minütige Einheiten in Präsenz und endet mit einer zusätzlichen 90-minütigen, schriftlichen Prüfung. Alle Schulungsblöcke sowie die Prüfung finden an einem Tag von 9 bis 19 Uhr statt. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt.
Zu den Schulungsinhalten zählen: Spielhallenrecht des Landes Sachsen-Anhalt, Recht der Gewerbeordnung und Recht der Spielverordnung, Jugendschutzrecht, Prävention und Spielerschutz und Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.
Über die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention
Die GSP unterstützt und berät bundesweit Glücksspielanbieter bei der Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen. Kern des GSP-Leistungsportfolios ist die Mitarbeiter-Qualifizierung. Jährlich finden rund 1 000 Schulungen für über 12 000 Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter sowie Führungskräfte statt.