25.01.2022

GSP bietet die "Besondere Schulung" in Nordrhein-Westfalen an

Als eines der ersten Schulungsunternehmen bietet die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP) die sogenannte "Besondere Schulung" für Beschäftigte in nordrhein-westfälischen Spielhallen an.

Das eigens entwickelte Schulungskonzept richtet sich an das Personal von Verbundspielhallen sowie Spielhallen mit geringem Abstand. Es vermittelt vertiefende Inhalte zu Spielerschutz und Prävention. Die Schulungsdauer beträgt insgesamt drei Stunden und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.

Inhaltliche Schwerpunkte sind unter anderem:

– Vertiefung rechtlicher Grundlagen und der Spielerschutzmaßnahmen speziell für die Arbeit in Verbundspielhallen sowie in Spielhallen mit geringem Abstand

– Früherkennung von auffälligem Spielverhalten bei Gästen

– Aktive Gastansprache

Die Notwendigkeit der Besonderen Schulung ergibt sich aus dem Landesglücksspielgesetz von Nordrhein-Westfalen. Dieses sieht die Personal-Schulung sowie die Besondere Schulung vor Arbeitsbeginn als eine der Voraussetzungen vor, um Verbundspielhallen weiter betreiben zu dürfen.

Über die Gesellschaft für Spielerschutz und Prävention (GSP)

Die GSP berät und unterstützt als Dienstleister Glücksspielanbieter bei der Verankerung von Spielerschutzmaßnahmen. Kern des modular aufgebauten GSP-Leistungsportfolios ist die Qualifizierung. Daran arbeiten die Präventionsberater der GSP bundesweit in jährlich über 1 000 Schulungen. Sie betreuen rund 8 000 Servicemitarbeiter und Führungskräfte in über 1 200 Spielhallen in ganz Deutschland.