10.02.2017

Glücksspielstaatsvertrag: Geplante Änderungen veröffentlicht

Die konkreten Änderungen des Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrages betreffen überwiegend den Bereich Sportwetten und können jetzt in einer Vorlagedrucksache (18/0122) der Berliner Staatskanzlei nachgelesen werden.

 

Das Forum für Automatenunternehmer in Europa weist in einem Rundschreiben darauf hin, dass der Staatsvertrag bei der nächsten Ministerpräsidenten-Konferenz am 16. März 2017 unterzeichnet und den Landesparlamenten zur Ratifizierung übermittelt werden soll. Der Vertrag tritt dann am 1. Januar 2018 in Kraft.

 

Die Vorlagedrucksache hat folgende, wesentliche Änderungen zum Inhalt:

 

• Aufhebung der Kontingentierung der Sportwettveranstaltungskonzessionen für die Dauer einer verlängerten Experimentierphase (Art. 1 Ziffer 4; kein Auswahlverfahren).

 

• Vorläufige gesetzliche Berechtigung der Veranstaltungstätigkeit aller Bewerber der zweiten Stufe des Konzessionsverfahrens (Art. 2 Abs. 3; Legalisierung großer Teile des Bestandes zum 1.1.2018).

 

• Übertragung der bisher in die Zuständigkeit des Landes Hessen liegenden Aufgaben auf die Länder Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt (Art. 1 Ziffern 1, 3, 5).

 

Demzufolge soll die Geschäftsstelle des Glückspielkollegiums von Hessen nach Sachsen-Anhalt verlegt werden. Hessen wird zudem ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Dezember 2019 eingeräumt.