25.02.2020

Glücksspielneuregulierungsstaatvertrag: Datenschützer schlagen Alarm

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt vor Totalüberwachung und Bevormundung. (Foto: peter-schaar.de)

„Was als Schutz vor der Spielsucht gedacht ist, führt zur Totalüberwachung und Bevormundung. Die fürsorgliche Beobachtung durch den Staat geht zu weit. Es fehlt die Verhältnismäßigkeit“, sagt Peter Schaar im Zusammenhang zur geplanten Öffnung des deutschen Glücksspielmarktes in der „Frankfurter Allgemeine Zeitung“.

Schaar fehlt die Verhältnismäßigkeit

Der langjährige Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit könne zwar die Zielsetzungen des Glücksspielneuregulierungsstaatvertrages nachvollziehen und halte diese auch für „absolut richtig“. Trotzdem seien die Regelungen für Schaar „aus Datenschutzsicht mehr als bedenklich“, da sie ihm zufolge den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung widersprechen würden. Auch an der geplanten „zentralen Spielerdatei“ übt Schaar Kritik. Diese sei eine „anlasslose zentrale Vorratsdatenspeicherung“.

"Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht"

Kritik kam auch von Helga Block, Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie hat Bedenken, dass es durch die Gesetzesänderung nicht mehr möglich sei, anonym zu wetten. Da personenbezogene Daten aller an Sportwetten teilnehmenden Spieler erhoben und gespeichert würden, handele es sich laut Block um „einen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit großer Streubreite“. Daher erscheine es fraglich, ob ein solcher Eingriff für eine wirksame Spielsuchtbekämpfung erforderlich und angemessen sei, zitiert faz.net Block.

Über den Entwurf zu einem neuen Staatsvertrag entscheiden die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am 12. März.