GGL forciert Kampf gegen Lottoland – Unternehmen wehrt sich
„Die Sensibilisierung der Internet-Service-Provider ist ausgesprochen wichtig. Providern, die trotz Verfügung der GGL den Zugriff zu unerlaubten Angeboten nicht unterbinden, drohen empfindliche Zwangsgelder“, betont GGL-Vorstand Ronald Benter.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) setzt alle „ihr zur Verfügung stehenden Instrumente konsequent ein“, um die – aus Sicht der Behörde – illegalen Glücksspielangebote der Lottoland-Gruppe vom Markt zu nehmen.
Die GGL berichtet davon, dass bereits mehrere Zahlungsdienstleister ihre Zusammenarbeit mit Lottoland eingestellt haben sollen und zukünftig Geschäfte mit illegalen Glücksspielanbietern ausschließen.
Payment- und IP-Blocking
Ein weiteres Instrument zur Bekämpfung illegalen Glücksspiels sind Netzsperren, im Glücksspielstaatsvertrag als IP-Blocking bezeichnet. Die GGL setzt laut einer Pressemitteilung in ihrem Vorgehen bezüglich der Netzsperren auf Transparenz und Gespräche mit den Internet-Service-Providern.
„Die Sensibilisierung der Internet-Service-Provider ist ausgesprochen wichtig. Providern, die trotz Verfügung der GGL den Zugriff zu unerlaubten Angeboten nicht unterbinden, drohen empfindliche Zwangsgelder“, betont Vorstand Ronald Benter.
Verfahren und angedrohte Zwangsgelder
Im Fall des Verfahrens gegen die Lottoland-Gruppe seien bereits im Juli die ersten zwei Verwaltungsverfahren bezüglich Netzsperren mit dem Ziel eingeleitet worden, die Zugriffsmöglichkeit zum gerichtlich festgestellten unerlaubten Angebot der Lottoland-Gruppe sperren zu lassen. Anfang Oktober wurden laut GGL drei weitere ISP zur Sperrung der Internetseiten der Lottoland-Gruppe aufgefordert. Adressaten seien damit die fünf umsatzstärksten Internet-Service-Provider.
Juristisches Neuland
„Uns ist natürlich bewusst, dass wir hiermit juristisches Neuland betreten und unser Handeln gerichtlich überprüft wird. Die Aufgabe der GGL ist es, den Glücksspielstaatsvertrag und damit Recht und Gesetz konsequent umzusetzen“, so Vorstand Benjamin Schwanke.
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) ist seit 1. Juli 2022 länderübergreifend verantwortlich für die Bekämpfung von illegalem Glücksspiel im Internet sowie der Werbung dafür.
„Priorität bei der Bekämpfung des Schwarzmarktes hat für uns der Vollzug gegen die Anbieter, die nicht auf der amtlichen Whitelist stehen“, so Schwanke.
Zu den Vollzugsinstrumenten der neuen Behörde zählen unter anderem, die Zahlungsunterbindung (Payment Blocking) sowie die Netzsperren. Letzteres richte sich an alle Internet-Service-Provider, die als Zugangsvermittler von illegalen Online-Glücksspielangeboten fungieren. Hinzu würden weitere Vollzugsinstrumente in Zusammenarbeit mit anderen Behörden kommen , zum Beispiel die Meldungen an Finanzämter zur Verfolgung von Steuertatbeständen.
Bei den Netzsperren würden die Internet-Provider im Rahmen einer ordnungsrechtlichen Verfügung aufgefordert, die Zugriffsmöglichkeit zum unerlaubten Angebot über Internetzugänge zu sperren. Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Verfügung kann die Behörde empfindliche Zwangsgelder an die entsprechenden Provider verhängen.
Lottoland wehrt sich
Lottoland gab bereits im Juli 2022 in einer Pressemitteilung bekannt, dass sich die Unternehmensgruppe mit allen rechtlichen Mitteln, inklusive Staatshaftungsklagen in dreistelligem Millionenbereich gegen die Sperrung von Angeboten wehren werde.
Die Lottoland Gruppe, bekannt unter anderem durch die Marken „Lottoland“, „Lottohelden“, wehrt sich gegen Pläne der GGL, Internetprovider aufzufordern, Angebote von Lottoland zu sperren. Gegenüber Anbietern im Schutzbereich des freien Dienstleistungsverkehrs in Europa seien Sperranordnungen generell verboten.
Die Lottoland Gruppe sei regulierungswillig und bemühe sich laut eigenen Angaben seit 2017 nachweislich um deutsche Erlaubnisse.
Vorwurf: Schutz des Lottomonopols
Nigel Birrell, CEO Lottoland Group: „Es ist offensichtlich, dass die staatliche GGL im Auftrag der staatlichen Lottogesellschaften und Bundesländer Fakten schaffen will, um das letztlich verbliebene Lottomonopol zu schützen und Wettbewerber im Lottosektor auszuschalten - aus rein fiskalischen Gründen.“
Deutschland sei seit jeher durch einen - aus EUKOM- und EuGH-Sicht mehr als fragwürdigen - Protektionismus des staatlichen Lottomonopols, sowie vorrangig fiskalische Interessen geprägt. Mitte 2021 ist ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten, mit dem der Markt weitgehend liberalisiert wurde - mit laut Lottoland unionsrechtswidriger Ausnahme von Lotto und der Lotteriewetten.
Verbote seien nicht mit europäischem Recht vereinbar
„Die Lotteriewetten-Verbote sind ganz offensichtlich nicht mit europäischem Recht vereinbar. Es spricht für sich, dass die eigenen Berater der Bundesländer und Lottogesellschaften das bereits 2019 gutachterlich festgestellt haben", sagt Birrell.
Lottoland verweist auf diverse Lizenzen in europäischen Staaten, unter anderem in Großbritannien, Irland, Schweden oder Malta, die Angebote von Zweitlotterien, Casinospielen und Sportwetten erlauben, für die generell die europäische Dienstleistungsfreiheit gelte. Für diese Angebote besteht Lottoland zufolge eine strenge Überwachung durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Jugend- und Spielerschutz, Betrugsvorbeugung und Geldwäscheprävention gewährleistet. Zudem zahle Lottoland seit Jahren in Deutschland Steuern.