01.03.2000

Gesetzentwurf: Vergleichende Werbung zulässig

Vergleichende Werbung soll nach einem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts grundsätzlich erlaubt sein. Bislang war dies in Deutschland nicht ausdrücklich geregelt. Nun ist vorgesehen die Voraussetzungen unter denen vergleichende Werbung zulässig ist, detailliert im Gesetz festzulegen. Unzulässig sei vergleichende Werbung nur, wenn der Vergleich gegen die guten Sitten verstößt. Das heißt, wenn die Ware oder Dienstleistung des Mitbewerbers verunglimpft oder herabgesetzt wird. Weiterhin wenn sie zu einer Verwechselung von Werbenden und einem Konkurrenten führt. Erlaubt ist der Vergleich anhand des Preises und der Eigenschaften des Produktes. Diese müssen sich aber objektiv nachprüfen lassen. Die Bundesregierung erhofft sich von dem neuen Gesetz mehr Informationen für den Verbraucher und stärkere Anreize im Wettbewerb. Durch diese Gesetzesänderung wird die europäische Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung in Deutsches Recht umgesetzt.