24.02.2017

Gesetz gegen Geldwäsche

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie beschlossen. Die parlamentarische Verabschiedung steht noch aus. "Wir brauchen schlagkräftige Instrumente gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung", sagt dazu Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble. Die Präventionsmaßnahmen würden aktualisiert und gestärkt.

In Sachen Geldwäsche war die "Zentralstelle für Verdachtsmeldungen" beim Bundeskriminalamt und damit unter dem Dach des Innenministeriums angesiedelt. Nun heißt sie "Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen" (FIU) und befindet sich bei der Generalzolldirektion unter dem Finanzministerium.

Eine inhaltliche Neuerung ist die erstmals eingeführte Filterfunktion der FIU. Es sollen nur noch "werthaltige" Verdachtsmomente an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden. Daneben schafft das Gesetz die Voraussetzungen für ein zentrales elektronisches Transparenzregister, aus dem sich Angaben über die wirtschaftlich Berechtigten von Unternehmen ersehen lassen. Dafür soll auch auf Informationen aus vorhandenen Quellen wie beispielsweise dem Handelsregister zurückgegriffen werden.

Nach Angaben des Finanzministeriums handelt es sich insgesamt um einen risikobasierten Ansatz: Dort, wo ein höheres Geldwäscherisiko besteht, muss mehr getan werden, um dieses Risiko zu minimieren, während bei geringeren Risiken vereinfachte Maßnahmen ausreichen. Laut Gesetzentwurf gehören Betreiber von Geldspielgeräten nach Paragraf 33c der Gewerbeordnung nicht zum Kreis der Verpflichteten.