08.09.2017

Gemeinsames Positionspapier AVN und NAV

Die Vorstände des Automatenverbandes Niedersachsen (AVN) und des Nordwestdeutschen Automatenverbandes (NAV) haben in gemeinsamer Strategierunde die politische Situation in Niedersachsen und Bremen analysiert und vor diesem Hintergrund eine gemeinsame Position entwickelt, die nun für die Mitglieder vertreten werden soll, um wieder Vertrauen in die Zukunft zu gewinnen.

Fokus auf "unproblematische Einfachkonzession"

Die Position teilt sich nach Angaben der Verbandsvorstände in zwei Bereiche: Zum einen gelte es, die im Bestand vorhandenen Betriebe längstmöglich vor einer Schließung zu bewahren, zum anderen wolle man die politisch relativ unproblematische ‚Einfachkonzession‘, die – sofern nicht von einer Abstandsregelung betroffen – in aller Regel eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erlangen könne, in den Fokus rücken.

„Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, unsere politische Arbeit auf den nachhaltigen Erfolg genau dieser Betriebsform auszurichten. Unsere Gespräche aus der jüngsten Vergangenheit haben uns gezeigt, dass mit diesem Modell durchaus Gesprächspartner in Politik und Verwaltung gewillt sind, diesen Weg mit uns zusammen zu gehen“, heißt es dazu bei AVN und NAV.

Verbraucherschutz und wirtschaftliche Interessen

Erstes Ziel dabei sei es, eine gute Ausgewogenheit zwischen Interessen im Sinne des Verbraucherschutzes und wirtschaftlichen Aspekten zu erzielen. Beides könne nur im Einklang funktionieren. „Wir sind sicher, dass unser legales Spielangebot die letzte Barriere vor dem illegalen Spiel darstellt und dies auch in Zukunft in guter Korrespondenz mit Gesetzgebung und Verwaltung funktionieren wird“, so die Verbandsvorstände.

24 Geräte pro Spielhalle

In ihrem Positionspapier sprechen sich die beiden Landesverbände für Spielhallen mit maximal 24 Geldspielgeräten ohne die Möglichkeit von Mehrfachkomplexe aus. Die Geräte sollen nach den Maßgaben der Spielverordnung (Zweiergruppen, Sichtblenden, Mindestabstände) aufgestellt werden müssen. Eine Mindestfläche pro aufgestelltem Gerät sei dagegen nicht nötig.

Beim Thema Verbraucherschutz halten AVN und NAV die Umsetzung qualifizierter Sozialkonzepte, die Präventionsschulung des Personals sowie anreizarme Werbung für richtig. Zudem soll eine verpflichtende Zutrittskontrolle eingerichtet werden und jeder Bürger niederschwelligen Zugang zu zu einer individuellen Sperre bekommen, die – sofern rechtlich möglich – spielform- und länderübergreifend gestaltet und mindestens 6 Monate und landesweit gelten soll.

Zeit zur "Abwicklung"

Sei eine glücksspielrechtliche Erlaubnis wegen Unterschreitung des Mindestabstands rechtskräftig abgelehnt, müsse dem Unternehmer ein angemessener Zeitrahmen zur Abwicklung des Betriebes eingeräumt werden, heißt es in dem Positionspapier. AVN und NAV schlagen einen Zeitraum von fünf Jahren vor. Auch Mehrfachkomplexe sollten in einem angemessenem Zeitraum in ein bis zwei Schritten auf 24 Geräte reduzieren.

Auch zu anderen Wegen bereit

„Wir alle sind überzeugt, dass diese von uns präferierte Betriebsform die Säule unserer Branche in der Zukunft darstellen kann“, schreiben die Verbandsvorstände. „Selbstverständlich könnten wir auch mit anderen Lösungen leben, insbesondere dem Erhalt des heutigen Status quo. Wir wollen uns also keineswegs gegen anders gerichtete Ideen wenden, sondern einfach nur unser Hauptaugenmerk auf die Umsetzbarkeit mit der größten Wahrscheinlichkeit richten. Dies ist nach unserer Auffassung in der derzeitigen politischen Landschaft genau das Modell, für das wir uns entschieden haben. Sollten sich die Parameter für uns als Branche allerdings zu unseren Gunsten ändern lassen, werden wir selbstverständlich auch andere Wege mit beschreiten.“