26.06.2014

Geändertes Spielhallengesetzes in Schleswig-Holstein ab heute in Kraft

Das am 16. Mai von der sogenannten "Dänenampel", der Koalition aus SPD, Grünen und SSW im schleswig-holsteinischen Landtag, beschlossene Spielhallengesetz, wurde gestern offiziell verkündet und tritt somit heute in Kraft. Es löst das von der früheren schwarz-gelben Landesregierung beschlossene Gesetz ab und bringt eine Reihe von Verschärfungen mit sich.

Mit dem neuen Spielhallengesetz will das Land den Glücksspielstaatsvertrag, dem Land Schleswig Holstein nach einem Regierungswechsel im Januar 2013 beigetreten ist, umsetzen. Wesentliche Neuregelungen der Gesetzesänderung sind das Verbot von Mehrfachkonzessionen (bislang waren Doppelkonzessionen erlaubt), die Befristung der bereits genehmigten Mehrfachkonzessionen bis zum 9. Februar 2018 anstelle der bisher geltenden 15-jährigen Übergangsfrist (Möglichkeit einer Härtefallverlängerung von bis zu acht Jahren), Einführung einer Spielersperre, Rauchverbot (außer in abgeschlossenen Nebenräumen sowie Spielhallen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind), Verbot jeglichen Verzehrs von Speisen und Anzeigepflicht von Sozialkonzepten.