11.05.2020

Gauselmann Gruppe begrüßt Wiedereröffnung der Spielstätten in NRW

„Die Wiedereröffnung der Spielstätten in NRW und weiteren Bundesländern am Montag, 11. Mai, ist eine positive Nachricht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gauselmann Gruppe – und für den Spieler- und Verbraucherschutz“, heißt es in einer Pressemitteilung des ostwestfälischen Unternehmens.

Als Schutzmaßnahme gegen die Ausbreitung des Corona-Virus sind seit Mitte März die staatlich konzessionierten Spielhallen der Gauselmann Gruppe in NRW wie auch im gesamten Bundesgebiet geschlossen. Produktionsstopp und Kurzarbeit waren die Konsequenz. Am vergangenen Montag hatte bereits das Saarland als erstes Bundesland die Wiedereröffnung der Spielstätten ermöglicht.

„Die Wiedereröffnung der Spielstätten in NRW ist eine sehr gute Nachricht für die Gauselmann Gruppe, ihre vielen tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und besonders auch für den Spieler- und Verbraucherschutz. In den vergangenen Wochen konnten wir eine massive und damit bedenkliche Abwanderung der Spielgäste in bislang noch illegale Online-Casinos beobachten. Erschwerend hinzu kamen gesteigerte Werbeaktivitäten dieser illegalen Angebote im Fernsehen und im Internet. Mit den staatlich konzessionierten Spielhallen stehen nun wieder legale Angebote mit einem wirksamen Jugend- und Spielerschutz zur Verfügung“, betont Unternehmensgründer Paul Gauselmann.

Die Gauselmann Gruppe bereitet sich seit Wochen intensiv auf die Beendigung des Lockdowns und die Wiedereröffnung der Merkur Spielstätten vor. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen ganzheitliche Hygienekonzepte erstellt, die Gästen sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern maximalen Schutz bieten. Denn das Wohl von Gästen und des eigenen Personals hat für das Familienunternehmen aus Espelkamp weiterhin oberste Priorität. Unter dem Aspekt der Infektionsvorbeugung haben Spielstätten den entscheidenden Vorteil, dass bereits die gesetzlichen Bestimmungen der Spielverordnung für den Normalbetrieb mit dem vorgeschriebenen Mindestabstand zwischen den Geräten und der maximalen Anzahl von zwölf Geräten auf mehr als 150 Quadratmetern dem Prinzip des Social Distancing entsprechen.

An alle Bundesländer, die noch keine konkreten Zeitpunkte für eine Wiedereröffnung der Spielstätten vorgelegt haben, appellierte Paul Gauselmann, dies schnell zu tun: „Wir benötigen zeitnah Optionen zur Wiedereröffnung, denn nur mit einem legalen Spielangebot kann der Abwanderung der Spielgäste in illegale, aus dem Ausland kommende Online-Casinos entgegengewirkt und das ‚Konjunkturprogramm‘ für diese Anbieter ausgetrocknet werden.“