FSH-Jurist zu Niedersachsen: Jetzt Eilrechtsschutz beantragen
Der juristische Berater des Fachverbandes Spielhallen (FSH), Dr. Damir Böhm, setzt sich mit der neuen Situation in Niedersachsen auseinander und gibt konkrete Tipps, wie sich Unternehmer jetzt verhalten sollten.
"Folgende Punkte sind aufgrund der neuen Weisung in Niedersachsen zwingend zu beachten", erklärt Dr. Böhm. Das Ministerium erkenne an, dass das Bundesverfassungsgericht bei Auswahlentscheidungen den größtmöglichen Erhalt von Spielhallen verlange. Da Abstandsgebote im Fall von Mehrfachkonzessionen – und damit deren Verbote – rechtmäßig seien, soll nach der neuen Weisung des Wirtschaftsministeriums die Auswahl durch Losverfahren dann überprüft werden, wenn zwischen drei oder mehr Spielhallen von unterschiedlichen Betreibern gelost worden sei. Nur für diesen Fall soll nicht untersagt werden.
"In allen anderen Fällen müssen die Betroffenen Spielhallenbetreiber vor dem 30. Juni 2017 vorläufigen gerichtlichen Eilrechtsschutz beantragen. Dies gilt insbesondere für Standorte von Mehrfach-Spielhallen", betont der FSH-Jurist. "Es ist zu beantragen, dass das zuständige Verwaltungsgericht der Behörde, die den Erlaubnis- und Härtefallantrag abgelehnt hat, verbietet, bis zum Abschluss des Klageverfahrens den Betrieb zu untersagen."
Dabei sei es wichtig, auf die materielle Rechtmäßigkeit und die nicht vorhandene Gefahr durch den weiteren Betrieb sowie die schweren und irreparabelen Folgen einer Schließung für den Spielhallenbetreiber abzustellen, so Dr. Böhm weiter.
Zudem weist der Anwalt darauf hin, dass es üblich sei, dass das Gericht bei Antragstellung vor dem 30. Juni der Behörde bereits bei Antragstellung einen Hinweis erteile, dass bis zur Entscheidung über den Eilantrag keine Untersagung erfolgen solle. Diesem Hinweis habe die Behörde zu entsprechen.
Am vergangenen Freitag änderte das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr seine Weisung von Februar 2017 und gab damit neue Hinweise zum Vollzug des Glücksspielstaatsvertrages an die niedersächsischen Erlaubnisbehörden heraus. Der Justiziar des niedersächsischen Automatenverbandes, Professor Dr. Florian Heinze erläuterte bereits, was das konkret bedeutet.