Forum: Erstmals qualitative Regulierung möglich
Im Rahmen eines Workshops in Düsseldorf brachte das Forum der Automatenunternehmer seine Mitglieder in Sachen Glücksspielstaatsvertrag 2021 auf den aktuellen Stand. Rund 30 Unternehmer nahmen daran teil.
Geschäftsführerin Anja Bischof betonte gleich zu Beginn bei ihrer Begrüßung, dass es sich nach wie vor um einen Entwurf handele und man sicherlich nicht alle auftauchenden Fragen werde beantworten können.
Nach Bekanntwerden der Ländereinigung auf einen gemeinsamen Vertragsentwurf im Januar war das Forum einer der ersten Verbände, die dazu Stellung bezogen. Tenor: Bleibt hinter den Erwartungen zurück. Inzwischen ist diese Einschätzung des Forums zumindest ein wenig positiver: „Es ist ein Erfolg für die Arbeit der Branche, dass qualitative Kriterien jetzt Eingang in die Spielhallenregulierung gefunden haben“, stellte Bischof fest.
Rechtsanwalt Frank Repschläger, der juristische Berater des Forums, präzisierte: „Es gibt eine Liste von Ländern, die sich die Option einer Öffnungsklausel offenhalten.“ Zum Zeitpunkt des Workshops am 27. Februar handelte es sich um sechs Länder, nämlich um Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Länder, die auf dieser Liste stehen, erhalten sich die Möglichkeit, in ihrem Ausführungsgesetz vom Verbot der Mehrfachkonzession abzurücken und bis zu drei Konzessionen unter einem Dach zu erlauben, sofern diese Mehrfachkonzessionen am 1. Januar 2020 bestanden und bestimmte Qualitätskriterien erfüllt werden.