Forum der Automatenunternehmer informiert Mitglieder über Entwurf zum Ausführungsgesetz in NRW
Aktuell liegt den Verbänden der Automatenbranche ein erster Entwurf zum geplanten Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Vor diesem Hintergrund hatte das Forum der Automatenunternehmer seine Mitglieder am 29. Januar zu einer kurzfristig angelegten, internen Videokonferenz eingeladen. Die Veranstaltung war ein weiterer Teil der Reihe „Auf ein Wort … mit dem Forum: Mitglieder helfen Mitgliedern“.
Information und Hospitation
Forum-Rechtsexperte Frank Repschläger informierte die gut 50 Teilnehmer zu den Inhalten des aktuellen Entwurfs sowie dessen rechtliche Voraussetzungen und Auswirkungen für den Spielhallenbetrieb in Nordrhein-Westfalen. Besondere Beachtung schenkte Rechtsanwalt Repschläger hierbei Fragen zur Perspektive von Mehrfachspielhallen und möglichen Übergangsregelungen. Die Geschäftsführerin Anja Bischof erinnerte die Teilnehmer mit Blick auf den Entwurfstext nochmals an den Wert der Zertifizierung von Spielhallen. Diese könne laut aktuellem Entwurf auch in Nordrhein-Westfalen ein zentraler Faktor bei Auswahlentscheidungen werden. Derzeit bietet das Forum mit Hilfe einiger seiner Mitglieder ein Hospitationsprogramm an, in welchem interessierte Forum-Mitglieder einzelnen Zertifizierungen vor Ort beiwohnen und hierdurch wertvolle Einblicke in die Abläufe der Prüfung gewinnen können.
Mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zu Abstandskonflikten riet der Forum-Rechtsberater den Gästen, ihre Standorte stets im bestmöglichen Zustand zu halten und die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zu erfüllen. Hierdurch könne im Konfliktfall bei Auswahlentscheidungen gegenüber der Konkurrenz vermieden werden, ins Hintertreffen zu geraten.
Am 1. März 2021 findet im Hauptausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages eine Anhörung zum Glücksspielstaatsvertrag statt. Das Forum werde zu gegebener Zeit zu einer weiteren Videokonferenz einladen.