FGA erinnert an den Abbau des dritten Gerätes bis 10. November 2019
In seinem heutigen Rundschreiben macht der Fachverband der Gastronomie-Aufstellunternehmer (FGA) noch einmal deutlich, dass ab 10. November 2019 gemäß § 3 Abs. 1 der Spielverordnung höchstens nur noch zwei Geldspielgeräte in der Gastronomie aufgestellt sein dürfen!
"Das heisst, dass mit Ablauf des 9. November 2019 ein eventuell aufgestelltes drittes Gerät spätestens zu entfernen ist", betont FGA-Vorsitzende Sabine Dittmers-Meyer.
Es wird angeraten: "Überprüfen sie bitte ihre Miet- beziehungsweise Leasingverträge für das dritte Gerät, um gegebenenfalls diese zu kündigen. Beachten sie auch bitte die jeweiligen Fristen zur Kündigung."
Anderslautende Gerüchte, die eine Aufstellung des dritten Gerätes nach diesem Datum ermöglichen, "entsprechen nicht der aktuellen Gesetzeslage", macht der FGA deutlich. "Stellen sie sich bitte auf Kontrollen durch die Ordnungsbehörden ab dem 10. November 2019 ein. Die Gastronomieaufstellung ist und bleibt die Basis des gewerblichen Automatenspiels in Deutschland. Tun auch Sie alles, um dieses traditionsreiche Segment zukunftssicher zu gestalten", endet das Rundschreiben.